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Vorarbeiter schuld an Gerüsteinsturz

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Ein tragischer Unfall überschattete im Sommer 2011 das Jugendfest des Glanebezirks in Le Châtelard-près-Romont. Damals stürzte ein Metallgerüst, an dem mehrere Werbeplanen angebracht waren, ein (die FN berichteten). Ein OK-Mitglied des Festes hatte sich zum Ausruhen un- ter das Gerüst gelegt. Der Einsturz fügte ihm schwere Verletzungen im Gesicht sowie ein Schädel-Hirn-Trauma zu. Seither sieht der Betroffene auf dem rechten Auge nur noch zu 40 Prozent.

Jetzt ist die Untersuchung zu diesem Vorfall abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft in einem Pressecommuniqué schreibt. Die Untersuchung hat ergeben, dass das Gerüst mit den Werbebannern nicht stabil genug war, um dem Wind standzuhalten. Zu wenig Metallstützen seien angebracht worden, um die Metallkonstruktion zu stabilisieren. Und jene, die angebracht worden waren, haben sich laut der Medienmitteilung nicht in einer idealen Position befunden.

Über Fachwissen verfügt

Die Staatsanwaltschaft befindet nun den für den Bau beauftragten Vorarbeiter einer Gerüstbaufirma für schuldig. Er habe über das nötige Fachwissen verfügt, um das Gerüst korrekt aufzustellen, schreibt der Staatsanwalt. Die beiden anderen Arbeiter sowie der Verantwortliche des Jugendvereins des Glanebezirks treffe keine Schuld. Letzterer habe dem im Gerüstbau erfahrenen Vorarbeiter den Auftrag für den Bau übergeben, und dieser habe ihn nicht über mögliche Probleme informiert.

Der eine Arbeiter, der dem Vorarbeiter beim Bau geholfen hatte, habe nicht über genügend Fachwissen verfügt, um die Stabilität des Gerüsts zu beurteilen oder um die Anweisungen des Vorarbeiters infrage zu stellen. Der andere Arbeiter habe sich als Hilfskraft nur punktuell an den Bauarbeiten beteiligt.

Geldstrafe und Busse

Die Staatsanwaltschaft befindet den Vorarbeiter der fahrlässigen schweren Körperverletzung für schuldig wegen Vernachlässigung und Missachtung baukundlicher Regeln. Der Beschuldigte erhält eine Busse von 1500 Franken sowie eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à je 70 Franken mit drei Jahren Bewährung. Der Beschuldigte kann innerhalb von zehn Tagen Einsprache einlegen, wie der Staatsanwalt auf Anfrage sagte. nas

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