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Vorschriften: Wer muss einen Kurs machen?

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Die neue Tierschutzverordnung schreibt vor, dass Hundehalter, welche vor dem 1. September 2008 noch nie einen Hund hatten und sich einen solchen nach diesem Datum angeschafft haben, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Kurs für Hundehalter zwingend bis zum 1. September 2010 absolvieren müssen. Jene, die schon vor diesem Datum einen Hund besassen, sich danach aber einen zweiten Hund zugetan haben, müssen für den zweiten Hund nur den praktischen Kurs absolvieren. Nach dem 1. September 2010 muss die theoretische Ausbildung dann zwingend vor dem Kauf eines Hundes erfolgen. Spätestens bis innerhalb eines Jahres nach dem Kauf muss sodann die praktische Ausbildung absolviert werden. In der Region Freiburg gibt es derzeit rund 25 vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannte Hundeausbildner. rsa

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