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Vorteile auch für Freiburger Familien

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Vorteile auch für Freiburger Familien

Komitee «Ja zum Familienzulagengesetz»

Die Initiative «Für faire Kinderzulagen» verlangt einen Mindestbetrag von 200 Franken pro Kind und Monat. Der Kanton Freiburg bezahlt bereits jetzt mehr. Wichtig ist das Gesetz deshalb vor allem für Freiburger, die Teilzeit oder in einem anderen Kanton arbeiten.

Autor: Von MATTHIAS FASEL

220 Franken erhalten Eltern, die im Kanton Freiburg arbeiten, monatlich pro Kind. Ab dem kommenden Jahr werden es sogar 230 Franken sein. Damit gehört Freiburg hinter den Kantonen Wallis und Zug zu den grösszügigsten in der Schweiz. Auch bei den Ausbildungszulagen ist man mit 280 Franken (nächstes Jahr 290) vorne mit dabei.Wenn also am 26. November über die Initiative «Für faire Kinderzulagen» abgestimmt wird, hat das in diesem Bereich für Freiburger Eltern keine Auswirkungen. Gefordert werden darin Zulagen von mindestens 200 Franken für Kinder und 250 Franken für Jugendliche in der Ausbildung.

Weiter höhere Beiträge in Freiburg

Am Montag erklärte das Komitee «Ja zum Familienzulagengesetz» in Freiburg, warum die Initiative auch für Freiburger Familien erhebliche Verbesserungen mit sich bringe. Zunächst einmal wies CSP-Grossrätin Marie-Thérèse Weber-Gobet darauf hin, dass es sich bei den geforderten Zulagen um Mindestbeträge handle. «In Freiburg würden weiterhin die höheren Beiträge gelten.»Profitieren würden aber vor allem Freiburger Eltern, die in einem der Nachbarkantone arbeiten. Die Höhe der Auszahlung wird nämlich durch den Arbeitsort bestimmt. So erhalten Personen, die in Bern, Neuenburg oder Waadt arbeiten, gerade einmal 160 Franken pro Monat und Kind, und damit 60 Franken weniger, als wenn sie in Freiburg arbeiten würden.

Volle Zulagen für Teilzeitarbeitende

Wie Chantal Hayoz, Zentralsekretärin der Gewerkschaft Syna, ausführte, würde das Gesetz über die Familienzulagen auch Alleinerziehenden und Teilzeitarbeitenden Vorteile bringen. Auch im Kanton Freiburg. Nach dem Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage» sind im Gesetz volle Zulagen für alle Arbeitnehmenden vorgesehen, unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad. Neu sollen auch Leute, die als Nichterwerbstätige gelten (Einkommen unter 38 700 Franken pro Jahr) Anspruch auf Kinderzulagen haben.Für den Kanton Freiburg würden durch eine Annahme der Initiative nur wenige zusätzliche Kosten entstehen, erklärte CSP-Nationalrat Hugo Fasel. Auch in der übrigen Schweiz seien zusätzliche Kosten für die Arbeitgeber, die den grossen Teil des Mehraufwandes zu tragen hätten, nicht weiter tragisch, ergänzte der Präsident der Freiburger CVP, Emanuel Waeber. «Die Zunahme wird nicht grösser sein als die Ersparnisse, welche die Arbeitgeber in den letzten 20 Jahren aufgrund der tiefen Geburtenrate erzielt haben.»Für ein Ja setzten sich gestern auch noch SP-Nationalrat Christian Levrat und CSP-Grossrätin Nicole Aeby-Egger ein. Dem Komitee gehören bisher die Parteien CSP, CVP und SP sowie die Gewerkschsaften Syna und Travail.Suisse an.

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