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VPOD informiert die Sozialtätigen über ihre Rechte

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Freiburg Die zweite Ausgabe ist dem «Freiburger Sozialsektor» gewidmet. Die Informationsblätter verfolgen das Ziel, den Angestellten der Institutionen des Freiburger Sozialsektors Informationen bezüglich ihrer Rechte zu vermitteln, wie der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) am Freitag mitteilte. Diese Rechte seien im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen der Freiburgischen Vereinigung der spezialisierten Institutionen und dem Verband der Organisationen des Personals der sozialen Institutionen geregelt.

Warnung vor Kündigung

«Es kommt öfters vor, dass die Arbeitgeber gegen die Rechte des GAV verstossen», schreibt der VPOD und denkt an nicht begründete Verwarnungen, Kündigung ohne vorherige Verwarnung usw. Diese Informationsblätter sollen es dem Personal erleichtern, sich individuell oder kollektiv zu wehren, wenn sie mit negativen Entscheiden ihres Arbeitgebers konfrontiert werden.

«In dieser zweiten Ausgabe stellen wir dem Personal das Verfahren bei der Auflösung eines Arbeitsvertrags vor und zeigen ihm, wie es im Falle einer Kündigung vorgehen muss, um seine Rechte zu verteidigen», führt der VPOD weiter aus. Laut GAV sei es obligatorisch, dass ein Verwarnungsverfahren einer Kündigung vorangehen müsse. «Ohne vorangegangene Verwarnung ist die Kündigung nicht gültig», ruft der VPOD in Erinnerung. az

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