Autor: Hannes WÄhrer
Der Streit um die Trinkwasserversorgung hält die Gemeinde Bärfischen seit Jahren auf Trab (siehe Kasten). Selbst eine Intervention von Staatsrat Pascal Corminboeuf von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) im Januar, konnte den Konflikt nicht entschärfen.
Selbst mit Anwälten keine Einigung erzielt
Die Einwohner Bärfischens mussten ihr Trinkwasser zwischen Januar und Februar für rund vier Wochen abkochen. Die Gemeinde und die Quellenbesitzerin Catherine Waeber waren selbst unter Zuhilfenahme von Anwälten nicht in der Lage, sich auf die Modalitäten der Trinkwasserversorgung zu einigen.
Jede Seite interpretierte die Verfügung Corminboeufs aus ihrer eigenen Perspektive. Im Zentrum stand die Frage, wer bezahlt die vom kantonalen Labor geforderten hygienischen Massnahmen und wer führt sie aus. Auch ein weiteres Schreiben der ILFD trug schon den Keim des Scheiterns in sich, da die Forderung aufrechterhalten wurde, die Parteien sollten unter sich eine Lösung erarbeiten.
Entscheid im Interesse der Öffentlichkeit
Dazu waren die Parteien unfähig. Laut einer Medienmitteilung der ILFD von gestern, drohte Catherine Waeber am vergangenen Mittwoch erneut damit, die Trinkwasserversorgung einzustellen. «Angesichts des offensichtlichen öffentlichen Interesses» hat die ILFD nun einen Entscheid gefällt, der auch die Aufteilung der Kosten präzis regelt.
Carole Plancherel, Gemeindepräsidentin von Bärfischen, begrüsste den Entscheid: «Die Präzisierung erleichtert das weitere Vorgehen», erklärte sie. Befriedigend für die Gemeinde Bärfischen ist auch der Faktor, dass die Entscheidung Corminboeufs nicht auf ein exaktes Datum begrenzt ist. «Der Entscheid behält seine Gültigkeit, bis die Gemeinde Bärfischen Anlagen in Betrieb nimmt, mit denen der Trinkwasserbedarf aller Abonnenten der Gemeinde langfristig gedeckt werden kann», so die Medienmitteilung der ILFD. Dies soll nach Angaben der Gemeinde Bärfischen bis im Herbst 2008 möglich sein.
Ob Waeber Rekurs einlegt, ist noch nicht entschieden
Daran zweifelt der Anwalt von Catherine Waeber, Jacques Meyer. Offen lässt er auch, ob seine Mandantin den Entscheid beim Verwaltungsgericht anfechten lassen will. Allerdings, so stellt die ILFD klar, wird einer allfälligen Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukommen.