Mitte Mai war ein Mann mit seinem Auto auf einem Parkplatz vor einem Wohnblock in Le Mouret zu schnell unterwegs; dabei sah er einen Fussgänger erst im letzten Moment und hätte ihn fast überfahren. Als er parkiert hatte und in das Haus ging, sagte der Autofahrer: «Wäre es ein Algerier gewesen, wäre es nicht schlimm gewesen.» Der Fussgänger zeigte den Autofahrer an: wegen Gefährdung des Lebens und Rassendiskriminierung. Der Freiburger Staatsanwalt Jean-Luc Mooser hat den Autofahrer nun mittels Strafbefehl wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe mit einer zweijährigen Bewährungsfrist und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Er argumentiert, dass der Mann auf dem Parkplatz vor einem Wohnblock mit Fussgängern und Kindern rechnen müsse und darum eine erhöhte Wachsamkeit hätte zeigen müssen. Er habe mit seinem Verhalten die anderen Strassenbenutzer in Gefahr gebracht. Doch sei niemand direkt in Lebensgefahr gewesen; daher lasse er den Anklagepunkt wegen Gefährdung des Lebens fallen. Auch eine Rassendiskriminierung sieht er nicht gegeben. So könne bereits der öffentliche Charakter der Aussage bestritten werden. Zudem habe der Mann nicht zum Rassenhass aufrufen oder die Menschenwürde verletzen wollen. «Der Satz spiegelt eher den etwas eigenartigen Humor des Mannes, der einen Witz machen wollte», schreibt Mooser. njb
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