Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Warum es die Durchsetzungs- initiative braucht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

25 Prozent beträgt der Ausländeranteil heute in der Schweiz, und dieser Viertel belegt drei Viertel unserer Gefängnisplätze. Da stimmt doch mit der viel zitierten Verhältnismässigkeit irgendetwas nicht mehr. Mit unseren straffälligen Ausländern müssen die Richter eine andere Sprache sprechen, eine, die sie verstehen. Vielen ausländischen Straffälligen macht es doch keinen Eindruck, bei uns für kurze Zeit ins Gefängnis zu gehen. Sie fühlen sich sehr gut aufgehoben und haben Zeit, ihre nächsten Straftaten vorzubereiten. Wenn sie dagegen wissen, dass ihnen bei schweren Delikten und im Wiederholungsfall auch bei leichteren Delikten die Landesverweisung droht, so wird das sicher eine präventive Wirkung haben. Das trifft sie härter als eine Gefängnisstrafe.

Dass die Durchsetzungsinitiative verfassungswidrig sei und die Arbeit der Richter einschränke, das können mir die Spin-Doctors aus dem Bundeshaus nicht glaubhaft machen. In unserer direkten Demokratie sagt der Stimmbürger, welche Gesetze er für angemessen erachtet, und der Richter sorgt dafür, dass diese sinngemäss angewendet werden. Die Durchsetzungsinitiative schränkt nicht die Arbeit der Richter ein, sondern die Arbeit der Anwälte der straffälligen Ausländer. Sie nimmt ihnen die Möglichkeit, ihre Mandanten durch ein Hintertürchen freizubekommen. Wenn wir den anständigen Flüchtlingen einen Dienst erweisen wollen, so müssen wir diejenigen Elemente ausschaffen, die den Ruf der Flüchtlinge und damit deren Akzeptanz in der Bevölkerung gefährden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema