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Warum in einem leeren Bauernhof kein neuer Wohnraum entstehen darf

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Im leeren Ökonomieteil ihres Bauernhauses will Ruth Walter-Werren neuen Wohnraum schaffen. Das Raumplanungsgesetz lässt dies jedoch nur teilweise zu. Darum engagiert sich die Besitzerin des Bauernhofs für eine Gesetzesänderung.

Welche Zukunft haben Bauernhäuser, wenn die Landwirtin oder der Landwirt den Betrieb aufgibt? Neuen Wohnraum soll es darin auf jeden Fall nicht geben: Das ist die Meinung der Organisationen hinter der Landschaftsinitiative (siehe zweiter Artikel).

Ruth Walter-Werren vertritt eine andere Meinung. Sie lebt mit ihrer Familie in einem ehemaligen Bauernhaus in Pensier. «Mein Grossvater führte hier bis Anfang der 1970er-Jahre seinen Landwirtschaftsbetrieb», sagt sie bei einem Gespräch vor Ort. «Nachdem er aufgehört hat, haben wir das Land verpachtet. Seitdem steht der angebaute Ökonomieteil leer. Eine Fläche von 300 Quadratmetern ist quasi ungenutzt.»

Ruth Walter-Werren möchte den Ökonomieteil wieder mit Leben erfüllen. Sie will darin Wohnraum für ihre Familie schaffen. «Wir möchten vier Generationen unter einem Dach vereinen und zeitgemäss wohnen.» Jedoch kann sie ihre Pläne nicht wie gewünscht umsetzen. Denn diese stehen im Widerspruch zum Bundesgesetz über die Raumplanung. Walters ehemaliger Bauernhof befindet sich nämlich ausserhalb des Dorfs Pensier im Landwirtschaftsgebiet. Somit steht das Gebäude ausserhalb einer Bauzone.

Erschliessung selber bezahlen

Ihr Bauernhof, wie auch andere Gebäude in derselben Situation, werden im Gesetzestext als «altrechtliche Bauten und Anlagen» bezeichnet, erläutert Ruth Walter-Werren. Als altrechtlich gelten alle Bauten, die vor der Rechtsänderung von 1972 legal errichtet wurden. In jenem Jahr trat das Gewässerschutzgesetz in Kraft. Dieses führte schweizweit eine Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet ein. Seitdem steht der Bauernhof ausserhalb einer Bauzone.

Diese Unterscheidung von Bau- und Nichtbaugebiet hat konkrete Folgen für den ehemaligen Bauernhof in Pensier: Der Ökonomieteil darf nur eingeschränkt zu Wohnraum umgebaut werden. Die anrechenbare Bruttogeschossfläche dürfe um höchstens 60 Prozent innerhalb des bestehenden Gebäudes erweitert werden, sagt die Raumplanungsverordnung zur Änderung altrechtlicher Bauten. «Mit dieser Berechnung wird man gestraft», so Ruth Walter-Werrens Kommentar. «In diesen alten Bauernhöfen war die Wohnfläche, oder genauer die anrechenbare Bruttogeschossfläche, meist eher klein. Mit 60 Prozent ist sie nicht wesentlich vergrösserbar, auch wenn die Quadratmeter innerhalb des Gebäudes nur zu 50 Prozent angerechnet werden.»

Die Präsidentin der Interessengemeinschaft «Altrechtlichen Bauten gerecht werden» möchte deshalb eine Gesetzesänderung bewirken: Bestehende Gebäude sollen zu 100 Prozent für Wohnzwecke umgeändert werden dürfen. Das solle aber nicht für alle altrechtlichen Gebäude und Bauernhöfe gelten. In ihrer vorgeschlagenen Gesetzesänderung sieht Ruth Walter-Werren eine Einschränkung vor: «Die Gebäude müssen sich an einer geeigneten und erschlossenen oder an einer leicht erschliessbaren Lage befinden.» Zwar sei es mit der geltenden Gesetzgebung schon heute nicht möglich, uferlose Erschliessungen zu realisieren. Mit ihrer Einschränkung will sie allerdings zusätzlich jenen Leuten den Wind aus den Segeln nehmen, die einen Verlust von Kulturland befürchten. «Wir wollen sinnvoller nutzen, was bereits gebaut wurde», argumentiert sie. Dass durch die Erschliessungen dem Gemeindewesen zusätzliche Kosten entstehen, sei ein häufig geäussertes Gegenargument. «Diese müssen aber laut Gesetz in der Regel ganz von der Besitzerin oder dem Besitzer getragen werden.»

Beitrag für die Natur

Den ungenutzten Teil ihres Bauernhauses abzureissen, lehnt sie ab. Wenn immer weniger Menschen auf dem Land lebten, würde das indirekt zu einem Verlust an Biodiversität führen, führt sie als Argument ins Feld. Denn die Bewohnerinnen und Bewohner würden einen arbeitsintensiven Beitrag für die Natur leisten, sagt sie und weist auf ihre Obstbäume hin. «Die wurden schon 1930 gepflanzt. Wir pflegen sie, und wir arbeiten in unserem biologischen Garten.»

Zudem seien die alten Bauernhäuser teuer im Unterhalt. Eine weitere Wohneinheit im Gebäude wäre eine finanzielle Entlastung für die Besitzerinnen und Besitzer. Sie könnten so besser für den Erhalt der alten Bauernhäuser sorgen. Unzählige neue Wohnungen zu schaffen, sei nicht ihr Ziel, versichert Ruth Walter-Werren. Die geltenden Gesetze liessen das ohnehin gar nicht zu. Um den Energieverbrauch zu reduzieren, sei eine Sanierung und Isolierung der alten Gebäude oftmals sinnvoll. «Jedoch ist das aus Sicht der Besitzerinnen und Besitzer nicht wirtschaftlich, wenn Teile des Gebäudes leer stehen müssen.»

Dialog notwendig

Ruth Walter-Werren kämpft nicht alleine für eine Gesetzesänderung. In ihrer Interessengemeinschaft «Altrechtlichen Bauten gerecht werden» bringt sie weitere betroffene Besitzerinnen und Besitzer zusammen. Auf einer Website informiert die Interessengemeinschaft über die Thematik.

Zusätzlich konnte Ruth Walter-Werren Freiburger Politikerinnen und Politiker auf kantonaler und nationaler Ebene für ihr Anliegen mobilisieren. Das zeigen vergangene und aktuelle Vorstösse und Anfragen im Grossen Rat und im Nationalrat. Auch gebe es eine Arbeitsgruppe «Bauen ausserhalb der Bauzonen». Gemäss Ruth Walter-Werren sind die FDP-Grossrätin Susanne Schwander und der SVP-Grossrat Bruno Riedo Mitglieder dieser Arbeitsgruppe. Das bestätigt Susanne Schwander den FN: Sie habe das Vizepräsidium inne und Bruno Riedo das Präsidium. Die Arbeitsgruppe sei offen für betroffene Privatpersonen, Politikerinnen und Politiker sowie andere Personen und Gruppen. «Wir wollen in der Arbeitsgruppe einen regelmässigen Austausch pflegen, auch mit den Interessengruppen der Landschaftsinitiative», sagt Susanne Schwander. «Denn es braucht einen Dialog, um eine Lösung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen zu finden.»

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