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Pakete aus Portugal haben zu Bussen geführt

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Auch mit einem Rezept können Medikamente nicht einfach so und in grösseren Mengen importiert werden.
Symbolbild Charles Ellena/a

Letzten Sommer hat die Zollverwaltung gleich mehrere Pakete mit Medikamenten aus Portugal beschlagnahmt. Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft Bussen verteilt.

Ein Paket mit 120 Tabletten Xanax Alprazom, ein Paket mit 60 Tabletten Xanax Alprazom, eines mit 40 Tabletten Zolpidem Aurovitas: Das hat die eidgenössische Zollverwaltung im letzten Juli und August beschlagnahmt. Die Pakete mit den Mitteln gegen Angst- und Panikzustände und jenes mit dem Schlafmittel waren allesamt aus Portugal verschickt worden und hätten im Kanton Freiburg ausgeliefert werden sollen.

Wegen der Pandemie

Eine 51-jährige Portugiesin, die im Kanton Freiburg wohnt, sagte der Freiburger Staatsanwaltschaft, sie habe ein Rezept für die Medikamente: Ihr Hausarzt in Portugal habe sie ihr verschrieben. Doch habe sie wegen der Pandemie nicht nach Portugal reisen können. Darum habe ihre Schwester die Medikamente gekauft und sie ihr geschickt.

Auch ein 55-Jähriger gab an, die Medikamente seien für seinen persönlichen Gebrauch. 

Und ein 28-Jähriger sagte, das Paket sei für seine Mutter: Sie sei auf Besuch in die Schweiz gekommen und sei dann wegen der Pandemie im Kanton Freiburg blockiert gewesen. Darum habe sein Vater die Medikamente nachgeschickt.

Import nur persönlich möglich

Alle drei wurden nun per Strafbefehl verurteilt. In den Strafbefehlen betont die Freiburger Staatsanwaltschaft, dass es sich bei den Medikamenten um Betäubungsmittel handle. «Wenn Medikamente als Betäubungsmittel klassifiziert sind, können sie nur von der oder dem Kranken selber importiert werden», heisst es in den Strafbefehlen. Zudem könne höchstens die Menge eingeführt werden, die für einen Monat benötigt werde; in allen drei Paketen war eine grössere Menge gefunden worden.

Die Staatsanwaltschaft hat die drei, welche die Pakete hätten erhalten sollen, nun zu Bussen zwischen 100 und 150 Franken verurteilt. Dazu kommen Verfahrenskosten in der Höhe zwischen 150 und 205 Franken.

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