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Was die Verlängerung der Härtefallhilfe den Kanton kosten wird

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Die bisherigen Freiburger Härtefälle werden rund 99 Millionen Franken kosten. In einem Dekret schätzt der Staatsrat zudem, dass 25 Millionen Franken hinzukommen werden. Grösstenteils gehen die Kosten zulasten des Bundes. 

Bis Ende Januar hat der Kanton Freiburg 1500 Gesuche um Härtefallhilfe erhalten und 1133 gutgeheissen. Der Staatsrat rechnet damit, dass die Gesamtkosten für Härtefallhilfen 99,23 Millionen Franken belaufen werden. Das schreibt er in einem Dekret, das er dem Grossen Rat unterbreitet. Darin schätzt er, wie viel die bisherigen Härtefallbeiträge kosten und welche Kosten durch die Verlängerung der Härtefallhilfe entstehen. Zudem schätzt er, welche Kosten hinzukommen, sobald der Schutzschirm für Publikumsanlässe bis Ende Jahr verlängert ist. 

Folgendermassen teilen sich die geschätzten 99 Millionen Franken auf: Rund 71 Millionen Franken würden zulasten des Bundes gehen, gut 27 Millionen Franken übernehme der Kanton Freiburg. 

Gastronomie stellt am meisten Gesuche

Mit rund 48 Prozent ging der grösste Anteil an A-fonds-perdu-Beiträgen an die Freiburger Gastronomiebranche. Im schweizweiten Vergleich hat die Freiburger Gastronomie mehr beantragt; schweizweit gingen rund 33 Prozent der Beiträge an die Gastronomie. Darauf folgt die Beherbergungsbranche. Sie erhielt rund 9 Prozent der Beiträge im Kanton Freiburg. 

Die Tabelle zeigt, wie viele A-fonds-perdu-Beiträge von den jeweiligen Wirtschaftszweigen beantragt wurden.
zvg/Staatsrat Freiburg

8 Millionen Franken Härtefallbeiträge erwartet

Anfang Februar trat die neue Härtefallverordnung des Bundesrates in Kraft. Sie gilt bis im Juni. Der Bund rechnet damit, dass die Verlängerung exklusive Bearbeitungskosten rund 1,1 Millionen Franken kosten wird.

Der Staatsrat habe die Verlängerung der Härtefallhilfe ab Dezember 2021 bereits genehmigt, heisst es im Dekret. Er erwartet 700 neue Härtefälle und dass diese wieder mehrheitlich aus den Bereichen der Gastronomie, Beherbergung sowie Sport und Freizeit stammen werden. Abzüglich der Bearbeitungsgebühren sollten die Gesamtkosten zulasten des Bundes und des Kantons nicht mehr als 25 Millionen Franken betragen. Für den Kanton bedeute das einen Nettoaufwand von rund 8 Millionen Franken. Das ist eine Schätzung. Der Staatsrat beantragt beim Grossen Rat dafür einen Verpflichtungskredit von 9 Millionen Franken. 

Verlängerung des Schutzschirms

Neben der Härtefallhilfe wird auch der Schutzschirm für grosse Publikumsanlässe verlängert. Der Bundesrat wird im April dazu eine neue Verordnung erlassen. Damit sollen Veranstaltungen ab dem 1. Mai Verlustgarantien erhalten. Die kantonale Bestimmung werde ebenfalls angepasst, schreibt der Staatsrat. Garantiegesuche könnten – unter Vorbehalt, dass die neue Bundesverordnung in Kraft tritt – bereits eingereicht werden. 

Im Kanton Freiburg qualifizieren sich dafür insbesondere Events im Espace Gruyère und im Forum Freiburg. Die Garantie pro Event werde voraussichtlich nicht mehr als 500‘000 Franken betragen. Somit rechnet der Kanton mit Kosten von 6 Millionen Franken. Die Hälfte davon muss er selber übernehmen, die andere übernimmt der Bund. 

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