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Was zählen wissenschaftliche Fakten vor Gericht?

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Sechsundzwanzig Jahre lang versprühte der Kalifornier Edwin Hardeman den Unkrautvernichter Roundup auf seinem Grundstück. Nur mit dem Monsanto-Produkt, welches die umstrittene Chemikalie Glyphosat enthält, wurde er ein hartnäckiges Efeu auf seinem Land los. Im Jahr 2015 diagnostizierten ihm Ärzte ein bösartiges Lymphom, 2016 klagte er gegen den Hersteller des Herbizids, den Chemie- und Pharmakonzern Bayer, zu dem Mon­santo gehört. Diese Woche nun bestätigte ein US-Gericht: Der Unkrautvernichter löste den Krebs aus.

Moment. Kann das ein Gericht überhaupt entscheiden? Kann ein Richter darüber urteilen, wie krebserregend eine Substanz ist? Kann er über wissenschaftliche Fakten befinden?

«Den meisten Richtern fehlt schlicht die Vorbildung, wissenschaftliche Erkenntnisse zu beurteilen», sagt Tilmann Altwicker, Jurist an der Universität Zürich. Denn im Jus-Studium würden die Studierenden weder mit Statistik noch mit natur- oder sozialwissenschaftlichen Methoden vertraut gemacht. «Das führt zwangsläufig zu Fehlentscheiden.»

Problematischer Entscheid des Bundesgerichts

Problematisch sei etwa das Urteil des Schweizer Bundesgerichts im Wädenswiler «Glockenstreit» gewesen. Zwei Zürcher Gerichte verboten der Kirche im Zentrum von Wädenswil das Läuten der Viertelstundenschläge in der Nacht. Damit kamen die Richter der Lärmklage eines in unmittelbarer Nähe der Kirche wohnenden Ehepaars nach. Im Dezember 2017 hob das Bundesgericht die vorausgegangenen Urteile jedoch wieder auf.

Das Pikante dabei: Dem Gericht lag eine Studie der ETH Zürich vor, die untersucht hatte, wie oft Menschen durch nächtliches Glockengeläut aufwachten. Die Forscher hatten einen deutlichen Zusammenhang gefunden. Doch in seinem Urteil hielt das Bundesgericht die Stichprobengrösse der ETH-Studie für zu klein. Das könne man mit guten Gründen anders sehen, sagt Jurist Altwicker. «Die Richter haben das Design der Studie nicht richtig gewürdigt.» Denn auch wenn diese bloss 27 Probanden untersuchte – das war gar nicht die eigentliche Stichprobe. Denn die ETH-Forscher untersuchten nicht Menschen, sondern einzelne Aufwachereignisse. Und davon gab es in der Studie 1322 – genug, um eine wasserdichte Aussage zu machen.

An der Universität Zürich fordert Altwicker deshalb, dass Jus-Studierende ein oder zwei Semester Statistik besuchen sollten. Auch wenn er damit auf Widerstand stösst, hält er an seiner Forderung fest: «Daten werden in unserer Welt immer wichtiger. Damit müssen angehende Juristen unbedingt umzugehen lernen.»

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