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Wem der Staat sein «Gütesiegel» gibt

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Zwei grosse Konfessionen – die römisch-katholische und die reformierte – und eine kleine – die christkatholische – gelten in der Schweiz als staatlich anerkannt und haben Privilegien. Eine Tagung unter der Leitung des Religionsrechtsprofessors René Pahud de Mortanges beschäftigte sich am Freitag an der Universität Freiburg damit, ob und wie weitere Gemeinschaften anerkannt werden können. Die Möglichkeit bestehe, so Pahud de Mortanges, aber vollzogen werde die Anerkennung kaum.

Der Staat muss gemäss Verfassung nur dafür sorgen, den Frieden unter den Religionen zu wahren. Der Waadtländer Jurist Philippe Gardaz wies darauf hin, dass der Bund nur in einem Fall die Souveränität der Kantone antaste: «In Angelegenheiten der Kirchen greift der Bund nicht ein, aber in den Bau von Minaretten.» Hinzu kommt das Schächtverbot im Tierschutzgesetz, das bewusst in Traditionen des Islams und des Judentums eingreift. Übrigens wurde dieses Verbot mit der ersten Volksinitiative überhaupt erreicht.

Gardaz leitete her, dass es nicht nur Unterschiede zwischen den Kantonen, sondern auch innerhalb der kantonalen Regelungen Ziselierungen gibt. So sei in Zürich zwar die reformierte Landeskirche als solche anerkannt, bei den Römisch-Katholiken aber lediglich ihre kirchliche Körperschaft. Die Anerkennung umfasst praktische Privilegien wie den Zugang zu Personendaten und die Seelsorge in Schulen oder Gefängnissen. Es gebe aber auch zentrale symbolische Bedeutungen, fuhr Pahud de Mortanges fort: wie die Bestätigung, gesellschaftlich akzeptiert zu sein und eine «Unbedenklichkeitserklärung» zu erhalten, keine «Sekte» zu sein.

Auch Katholiken bekannt

Auch die Katholiken in den reformierten Kantonen oder die Juden haben früher die Erfahrung damit gemacht, nicht staatlich anerkannt und diskriminiert zu sein, so Pahud de Mortanges. Der Islam stehe in dieser Tradition des Ausschlusses. Das «staatliche Gütesiegel» könne als Beweis oder Belohnung für die Integration verstanden werden und ein Zeichen gegenüber der Gesellschaft sein. Er verglich den Prozess mit demjenigen einer Einbürgerung.In Freiburg mit seiner umfangreichen Religionsgesetzgebung ist nebst den beiden grossen Konfessionen nur die jüdische Gemeinschaft anerkannt. Fünf andere Kantone haben eine ähnliche Bestimmung. Nur Basel ist weiter gegangen und hat Religionsgemeinschaften anerkannt, welche laut Gardaz «ausserhalb des jüdisch-christlichen‹Religionsstammes›» stehen, unter anderem zwei alewitische.

Islam bewusst ausschliessen

 Frappant sei, dass viele Kantone sich vor der Anerken- nung weiterer Gemeinschaften scheuten. Verschiedene Versuche, anderen Religionen wie dem Islam entgegenzukommen, seien aus politischen Gründen gescheitert. «Aus Angst vor dem Islam wurde mancherorts die Ausführungsgesetzgebung nicht erlassen.» Die Kantone haben laut Pahud de Mortanges «in Bezug auf den Islam Zeichen der Exklusion gesetzt». Es stelle sich die Frage nach der Rechtsgleichheit. «Bei den Muslimen kann der Eindruck entstehen, dass sie in der Schweiz nur dann geduldet werden, wenn Symbolik und Praxis ihres Glaubens nicht sichtbar sind.»

Im Gegenzug versuchten die Behörden, den Bedürfnissen der Moslems entgegenzukommen. So können Imame bei Bedarf in Gefängnisse oder Spitäler gerufen werden. Und es gebe Grabfelder für muslimische Bestattungen in öffentlichen Friedhöfen. Realität und Theorie der Anerkennung entfernten sich voneinander.

Freiburg ist liberal

Freiburg gehört zu jenen Kantonen, die für Anerkennungen offen sind, wenn eine Gemeinschaft bestimmte Bedingungen erfüllt. So fordert das Gesetz eine Tradition dieser Gruppe in der Schweiz oder im Kanton, oder aber eine weltweite Bedeutung, eine Mindestzahl von Mitgliedern, eine Struktur sowie die Unterwerfung unter das Schweizer Recht.

Der Diskurs werde allerdings immer stärker auf die Frage der Anerkennung muslimischer Gemeinschaften konzentriert, so Pahud de Mortanges abschliessend. «Die Bevölkerung lehnt sie grundsätzlich ab. Und dies wirkt sich nachteilig für andere Religionsgemeinschaften aus.» Der Kanton Basel-Land schliesst explizit die Anerkennung nicht-christlicher oder nicht-jüdischer Gemeinschaften wie den Islam aus.

«Die Bevölkerung lehnt die Anerkennung muslimischer Gemeinschaften ab.»

René Pahud de Mortanges

Professor für Religionsrecht Uni Freiburg

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