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Wenige Minuten sparen und Ausweis riskieren: Darum lohnt sich Rasen nicht

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Nur noch Tempo 30 statt Tempo 50: Das gilt seit einigen Monaten auf vielen Strassen der Stadt Freiburg. Wie viel Zeit geht dadurch tatsächlich verloren, und welches Risiko geht man mit der alten Geschwindigkeit auf dem Tacho ein?

Seit dem 2. Oktober 2023 gilt in der Stadt Freiburg auf 60 Prozent des Strassennetzes ein durchgehendes Tempolimit von 30 km/h. Auf vielen dieser Strassen durfte zuvor 50 km/h gefahren werden. Dies bringt der Stadt zufolge diverse Vorteile mit sich: So soll die Massnahme bewirken, dass die Sicherheit auf den Strassen erhöht und die Lärmemissionen durch die Fahrzeuge verringert werden. Die Initiative hat aber auch viele kritische Stimmen geweckt, die dadurch einen Zeitverlust und überfüllte Strassen befürchten. Doch was genau ist eigentlich der effektive Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50? Die FN haben dies untersucht.

Vier Minuten auf fünf Kilometer

Dass bei einem konstanten Geschwindigkeitsunterschied von 20 km/h ein Zeitverlust einhergeht, ist unbestritten. Doch wie gross ist dieser wirklich? Die nachfolgende Grafik zeigt, wie lange ein Fahrzeug bei konstanter Geschwindigkeit von 30 km/h bzw. 50 km/h tatsächlich benötigt, um eine bestimmte Distanz zurückzulegen.

Was ist effektiv der zeitliche Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 auf verschiedene Distanzen?
Grafik: Sven Florin

Daraus geht hervor, dass ein Fahrzeug, das konstant mit 50 km/h fährt, für eine Strecke von einem Kilometer 1 Minute und 12 Sekunden benötigt. Dagegen benötigt ein Fahrzeug mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h für die gleiche Strecke zwei Minuten: rein rechnerisch gesehen ein Zeitverlust von 48 Sekunden. Bei einer Strecke von fünf Kilometern steigt der Zeitverlust auf vier Minuten, bei einer Strecke von zehn Kilometern auf acht Minuten an.

Wie schnell fahre ich wirklich?

Ein Geschwindigkeitsmesser (Tacho) im Auto sorgt dafür, dass die Lenkenden ihre Geschwindigkeit richtig einschätzen können. Doch wie präzise ist der Tacho? Muss jemand, der in einer Tempo-30-Zone laut Tacho 31 km/h fährt, gleich ein Bussgeld befürchten? Die Antwort lautet: Nein. Tachos zeigen immer eine höhere Geschwindigkeit an, als tatsächlich gefahren wird. Im Schnitt ist die angezeigte Geschwindigkeit um vier bis fünf Prozent höher als die effektiv gefahrene. So kann es sein, dass bei angezeigten 100 Kilometern pro Stunde die wirkliche Geschwindigkeit nur 95 km/h beträgt. Dies ist aus Sicherheitsgründen sogar gesetzlich vorgeschrieben. So steht im Artikel 55 der Verordnung über die «Technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» vom 19. Juni 1995: «Die am Geschwindigkeitsmesser angezeigte Fahrgeschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen.» Wer sich also am Tacho orientiert und die Geschwindigkeitsbegrenzung einhält, läuft nie Gefahr, geblitzt zu werden.

Hinzu kommt eine sogenannte Sicherheitsmarge. Diese dient dazu, Messungenauigkeiten zu vermeiden und somit sicherzustellen, dass Verkehrsteilnehmende nicht aufgrund kleiner Schwankungen bei der Geschwindigkeitsmessung bestraft werden. Die Sicherheitsmarge wird von der durch ein Radargerät erfassten Geschwindigkeit abgezogen. Wie hoch der Sicherheitsabzug jeweils ist, hängt von der Art der Messung sowie der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Werden beispielsweise bei Lasermessungen bei einer gemessenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h «nur» 3 km/h Sicherheitsmarge abgezogen, sind es bei einer stationären Radarmessung in Kurven bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h bereits deren 14 km/h Sicherheitsabzug. Der Sicherheitsabzug ist in Artikel 8 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung festgelegt. (sf)

Teure Zeitersparnis

Folglich können Verkehrsteilnehmende 60 Prozent der Reisezeit sparen, wenn sie anstelle von 30 km/h im Schnitt 50 km/h fahren. Aber lohnt sich das auch, insbesondere wenn die vorgegebene Signalisierung die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt? Wie hoch sind mögliche Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Zonen, in denen 30 km/h als Tempolimit angegeben ist?

Die folgende Grafik stellt den möglichen Zeitgewinn dem möglichen Strafmass entgegen. Die Datenpunkte im Diagramm beziehen sich dabei bereits auf die gemessene Netto-Geschwindigkeit (nach Abzügen durch die Sicherheitsmarge) sowie für ein erstmaliges Vergehen. Sollten bereits Vorstrafen vorliegen, verschärfen sich die Strafen. Fahren Sie mit dem Mauszeiger über einen der in der Tabelle dargestellten Punkte, um die genauen Daten zu gefahrener Geschwindigkeit, gesparter Zeit im Vergleich zu einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h und dem möglichen Strafmass für das Vergehen zu erfahren:

Aus dem Diagramm ist ersichtlich, dass eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um bis zu fünf Kilometern pro Stunde eine Busse von 40 Schweizer Franken nach sich zieht. Dem steht ein möglicher Zeitgewinn von 2 Minuten und 51 Sekunden auf einer zehn Kilometer langen Strecke gegenüber. Wer hingegen sechs bis zehn Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, zahlt 120 Franken für eine maximale Zeitersparnis von fünf Minuten auf die zehn Kilometer. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 15 km/h steigt der mögliche Zeitgewinn auf 6 Minuten und 40 Sekunden, die mögliche Busse auf 250 Franken.

Fährt eine Fahrzeuglenkerin oder ein Fahrzeuglenker bei erlaubten 30 km/h mindestens 15 km/h zu schnell, reicht eine Ordnungsbusse nicht mehr aus. Ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h bis zu 50 km/h begehen Verkehrsteilnehmende eine leichte Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dies bei einer maximal möglichen Zeitersparnis von acht Minuten bei Tempo 50 auf einer zehn Kilometer langen Strecke. In diesem Fall werden eine Verwarnung sowie eine Geldstrafe fällig. Liegen gegen die betroffene Person aus den vergangenen zwei Jahren bereits Vorstrafen vor, folgt ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat. Gleiches droht nicht vorbestraften Personen, die bei den vorgeschriebenen 30 km/h zwischen 51 km/h und 54 km/h fahren. Eine solche Überschreitung gilt als mittelschwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz.

Übersicht über die Administrativmassnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Bild: Screenshot des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt

Mögliche Freiheitsstrafe für Raser

Aber es geht natürlich noch schneller: Wer innerorts 55 km/h oder mehr fährt, begeht eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Die oder der Beschuldigte wird angezeigt und erhält einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten. Einhergehend mit der Anzeige ist in der Regel eine Geldstrafe von mindestens 400 Franken. Hinzu kommen allfällige Verfahrenskosten und Gebühren. Die Geldstrafe kann je nach Überschreitungsgrad aber auch deutlich höher ausfallen und hängt auch von den finanziellen Verhältnissen des oder der Beschuldigten ab. Rein zeitlich gesehen hätte die Person bei der maximal möglichen Geschwindigkeit von 69 km/h für ein solches Vergehen mehr als die Hälfte der Fahrtzeit eingespart und für die sonst 20-minütige Fahrt nur 8 Minuten und 42 Sekunden benötigt.

Zum Schluss zu den Rasern: Verkehrsteilnehmende, welche in einer mit 30 km/h ausgeschilderten Zone mit 70 km/h oder schneller unterwegs sind, begehen ein Raserdelikt. Dabei handelt es sich um die schwerstmögliche Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Die Folgen sind ein Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren sowie eine mögliche Freiheitsstrafe. Wird eine Person innerhalb von fünf Jahren zum zweiten Mal wegen eines Raserdelikts belangt, folgt ein definitiver Führerausweisentzug von mindestens zehn Jahren. Ob die zwölf Minuten Zeitersparnis auf zehn Kilometern das Risiko wert sind, sei dahingestellt. Teuer und folgenschwer wären sie allemal.

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