Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Wer sauber und energiearm fährt, zahlt weniger Steuern

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Nach mehr als 50 Jahren wird die Besteuerung der Freiburger Fahrzeuge umfassend revidiert.
Corinne Aeberhard

Die Besteuerung der Motorfahrzeuge im Kanton folgt in Zukunft vermehrt dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Der Grosse Rat hat ein System erarbeitet, bei dem von einer Grundsteuer Rabatte für Umwelt- und Energiekomponenten gewährt werden. Die Gesamteinnahmen sollen nahezu unverändert bleiben.

Als das Gesetz über die Freiburger Motorfahrzeugsteuern 1968 letztmals umfassend überarbeitet wurde, da kam ein neuer Tarif nach Motor-Hubraum zur Anwendung. Diese Bemessung ist aber beispielsweise für Elektrofahrzeuge nicht anwendbar, und auch andere Neuerungen in der Antriebsart, der Fahrzeugleistung, der Schadstoffemissionen und Sicherheit verlangten nach einer grundlegenden Revision der Besteuerungskriterien.

Diese neue Besteuerung ist nach einer dreistündigen Debatte im Grossen Rat nun reif zur Umsetzung. Das Kantonsparlament hat die 19 Artikel des Gesetzes sowie die Steuertarife für alle Fahrzeugkategorien am Mittwoch in erster Lesung durchgearbeitet, dabei die Vorschläge der beratenden Kommission fast unverändert übernommen und noch einen Änderungsantrag aus dem Rat gutgeheissen. Wenn das Parlament die neue Besteuerung am Donnerstag auch in zweiter und allenfalls dritter Lesung genehmigt, wird das Gesetz per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Eine Grundsteuer und zwei Bonusse

Über sieben Monate lang, in sechs Sitzungen und mit 50 Seiten Sitzungsprotokollen hat die Kommission den Gesetzesentwurf des Staatsrats bearbeitet und ist zu einem Resultat gekommen, das der ursprünglichen Motion der Grossräte Eric Collomb (CVP, Lully) und Hubert Dafflon (CVP, Grolley) gerecht werde, sagte Dafflon, der auch die Ratskommission präsidierte: «Die Motion verlangte eine Besteuerung, die nachhaltig und kohärent ist. Das ist nun erfüllt.» Mehr noch: Während die Motion nur die Besteuerung der Personenwagen ändern wollte, hat der Staatsrat eine Totalrevision für alle Fahrzeugtypen vorgelegt.

Wie Dafflon erklärte, basiert die neue Besteuerung für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen auf einem Prinzip mit drei Säulen. Dieses umfasst zuerst eine Grundsteuer, bei der sich der Tarif neu an der Leistung und nicht mehr am Hubraum orientiert. So werden auch die Elektroautos erfassbar.

Dann gibt es als zweiten Faktor eine Energiekomponente. Wer ein Fahrzeug mit einer Energieetikette A fährt, kommt in den Genuss einer Reduktion von 30 Prozent auf der Motorfahrzeugsteuer. Diese Etikette wird vom Bund vergeben. Im Kanton haben rund 25’000 Fahrzeuge die Etikette A. Derzeit gibt es diese Etikette nur für Personenwagen. Der Staatsrat hatte ursprünglich dafür einen Rabatt von 20 Prozent vorgesehen, stellte sich dann aber wie bei allen anderen Änderungen hinter den Vorschlag der Kommission.

Als dritter Faktor wird eine Reduktion der Steuer als Umweltkomponente gewährt. Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb erhalten 30 Prozent Rabatt, solche mit Hybrid-, Gas- oder ähnlichem Antrieb 15 Prozent.

«Diese Bonusse sind kumulativ», sagte Hubert Dafflon. «Wir haben auch die Frage geprüft, ob es einen Malus braucht. Ein solcher findet sich aber nirgends, weil er nicht im Geiste des Gesetzes wäre.»

Ein weiterer Grundsatz der Revision ist die Neutralität bei den Einnahmen aus der Steuer. Gemäss der bisherigen Steuer machten die Einnahmen zuletzt 108,3 Millionen Franken aus, nach der neuen Berechnung wären es 106,5 Millionen. «Die kleine Lücke wird durch die Entwicklung der Fahrzeugflotte im Kanton geschlossen», ergänzte Grossrätin Susanne Schwander (FDP, Kerzers). Sie wies auch darauf hin, dass die Doppelbesteuerung bei den Wechsel-Kennzeichen aufgehoben wird.

Erhöhung bei Traktoren

Um diese Neutralität bei den Einnahmen zu erlangen, sind aber auch Anpassungen bei anderen Kategorien notwendig. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen werden neu nach dem Gesamtgewicht besteuert, und nicht mehr nach der Nutzlast. An der Höhe der Besteuerung wollte der Kanton aber wenig ändern, da Lastwagen auf Bundesebene bereits durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe besteuert werden. Auch an der Höhe der Steuern für Anhänger ändert Freiburg wenig. Wie Staatsrat Maurice Ropraz betonte, habe der Staatsrat zwar eine Senkung erwogen, weil Freiburg bei den Anhängern höher liegt als andere Kantone. Er schloss sich aber der Kommission an, die das bisherige Niveau beibehalten wollte. So sieht das neue Gesetz vor allem höhere Steuern auf Traktoren und grossen Landwirtschaftsmaschinen vor. «Im Durchschnitt wurden diese Maschinen alle zehn Jahre 1000 Kilogramm schwerer», sagte Dafflon. Und Staatsrat Ropraz ergänzte:

Der grösste Traktor ist immer noch billiger als der günstigste Personenwagen.

Maurice Ropraz
Staatsrat FDP

«Die vorliegende Fassung ist die bestmögliche für die Umwelt, die Bevölkerung und den Staat», fasste Grossrat Markus Julmy (CVP, Schmitten) das Gesetz zusammen. «Wir nehmen keine Steuererhöhung, sondern eine Umverteilung vor», bemerkte Susanne Schwander. 

Lärm nicht berücksichtigt

Ursula Krattinger-Jutzet (SP, Düdingen) begrüsst die Totalrevision. Das Ziel sei ein nachhaltiges Gesetz gewesen, das beitragen soll, die Schadstoffbelastung zu verringern und die Sicherheit zu vergrössern. «Es ist aber sehr bedauerlich, dass die Lärmemission nicht berücksichtigt wurde», kritisierte sie. «Lärm macht krank, und unnötiger Lärm muss verboten werden.» Solange Berset (SP, Belfaux) sagte, der Kanton gebe viel Geld aus für Lärmwände und Flüsterbeläge, und deshalb brauche es auch strengere Regeln. Da der Lärm nicht in der Besteuerung berücksichtigt ist, kündigte sie einen parlamentarischen Vorstoss an. Hubert Dafflon sagte, der Lärm sei sehr schwierig zu taxieren. Und Staatsrat Ropraz erklärte, der Lärm werde durch Verordnungen des Bundes geregelt. Im Zentrum der Problematik stehe aber das Verhalten der Fahrer, und das könne nicht über Steuern geregelt werden.

Diskussionen über Ausnahmen

Neue Steuer auf Elektrovelos

Grossrätin Christa Mutter (Grüne, Freiburg) war bei der Schlussabstimmung der Ratskommission nicht anwesend gewesen, sie hätte aber gegen das Projekt gestimmt, sagte sie an der Debatte am Mittwoch. «Es ist schade, im Jahr 2021 so ein Gesetz zu präsentieren», sagte sie. «Die Revision ist total unbefriedigend. Sie ist sehr weit weg von den Bedürfnissen des Klimas. Es gibt keinerlei Anreize, die umweltschädlichsten Fahrzeuge aufzugeben.» Konkret wehrte sie sich dagegen, dass neu auch die rund 4900 E-Bikes mit gelbem Kennzeichen, die bis zu 45 Stundenkilometer schnell sein können, mit 20 Franken besteuert werden. «Ich bin gegen Steuern für Elektrovelos, wenn gleichzeitig grosse Landwirtschaftsmaschinen Rabatte erhalten.» Die E-Bike-Steuer hatte der Staatsrat nicht vorgesehen, sondern war von der Kommission hinzugefügt worden. Die Meinungen im Grossen Rat gingen auseinander. Eric Collomb (CVP, Lully) meinte: «Es braucht eine Linie: Jeder Benützer von Strassen bezahlt eine Steuer.» Markus Julmy (CVP, Schmitten) sieht in der Besteuerung ein Zeichen, dass es nicht unbedingt schnelle Fahrzeuge brauche. Und Ursula Krattinger-Jutzet (SP, Düdingen) sprach von einem symbolischen Betrag: «E-Bikes verursachen in der Herstellung Emissionen und beanspruchen Material.» Der Grosse Rat bestätigte schliesslich die Steuer auf den schnellen E-Bikes mit 50 gegen 37 Stimmen.

Befreiung für Gemeindefahrzeuge

Die einzige Änderung, die das Parlament am Mittwoch bewilligte, betraf Fahrzeuge, welche von der Steuer befreit sind. Wie bereits bisher werden Fahrzeuge im Besitz von staatlichen Einrichtungen nicht besteuert. Thierry Steiert (SP, Freiburg) verlangte einen Zusatz, wonach auch Gemeindefahrzeuge nicht steuerpflichtig sind. Als Beispiel erwähnte er Fahrzeuge für den Strassenunterhalt: Auf Kantonsstrassen waren sie bisher steuerbefreit, auf Gemeindestrassen nicht. Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) pflichtete ihm bei: «Gemeinden haben auch eine Aufgabe zu erfüllen. Es gibt kein Argument, ihnen die Steuerbefreiung zu verwehren.» Die Gemeinden erhalten für ihre Aufgaben auch 20 Prozent aus der Motorfahrzeugsteuer. Der Rat stimmte Steierts Vorschlag mit 53 gegen 40 Stimmen zu.

Keine anderen Ausnahmen

Ebenfalls keine Steuern werden auf Feuerwehrfahrzeugen erhoben. Betrand Bapst (SVP, Hauteville) wollte diese Ausnahme auf sämtliche Blaulicht-Fahrzeuge ausdehnen, auch auf Ambulanzen und Zoll-Fahrzeuge. Der Rat lehnte dies aber mit 74 gegen 26 Stimmen ab. Blaulicht-Fahrzeuge etwa der Polizei fallen unter die Ausnahme für staatliche Institutionen, Ambulanzen aber würden zum Teil durch Private betrieben und deren Einsätze auch entlöhnt. Und für Zoll-Fahrzeuge wollte Staatsrat Ropraz keine Ausnahme machen: «Für alle Fahrzeuge des Kantons zahlen wir Abgaben an den Bund, etwa durch die Vignette.»

Im Verlauf der Debatte wurden weitere Anträge abgelehnt. So etwa jener von Gabriel Kolly (SVP, Corbières), der auch TPF-Fahrzeuge besteuern wollte. Oder der Antrag von Adrian Brügger (SVP, Düdingen), der Energie- und Umweltrabatte für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wollte. Schwerfahrzeuge seien aber schon auf Bundesebene geregelt, entgegnete ihm Staatsrat Ropraz. Schliesslich verlangte Fritz Glauser (FDP, Châtonnaye) eine andere Skalierung bei den Traktoren und Landwirtschaftsmaschinen. Doch auch das wurde im Rat klar verworfen. uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema