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Whistleblower sollen auf kantonaler Ebene nicht stärker geschützt werden

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Fünf Bürgerinnen und Bürger fordern in einer Volksmotion, Whistleblower stärker zu schützen. Der Staatsrat lehnt dies ab. Für ihn braucht es gesetzliche Massnahmen auf Bundesebene.

Personen, welche im öffentlichen Interesse illegales Verhalten feststellen und in gutem Glauben melden, sollen besser geschützt werden. Das verlangt eine Volksmotion, welche am 25. Oktober 2022 von fünf Privatpersonen beim Grossen Rat eingereicht und einen Monat später an den Staatsrat überwiesen wurde.

Die Motionäre fordern darin eine Ergänzung in der Kantonsverfassung, da die Schweiz keinen einheitlichen Schutz biete. Andere Orte wie der Kanton Genf verfügten bereits über verstärkte Schutzmassnahmen. Die Motionäre befürchten, dass ein fehlender Schutz dazu führen könnte, dass Missstände nicht gemeldet würden. Der vorgeschlagene Schutz soll nur für in gutem Glauben erfolgte Meldungen gelten.

Angemessener Schutz vonnöten

In seiner Antwort anerkennt der Staatsrat die Wichtigkeit eines angemessenen Schutzes von sogenannten Whistleblowern. Personen, die in einer Organisation arbeiten oder eng mit ihr verbunden sind, seien oft die Ersten, die von Missständen erfahren. Whistleblower spielten demnach eine entscheidende Rolle, wenn es darum ginge, Schäden zu verhindern und Bedrohungen aufzudecken.

Dies erleichtere es wiederum den Behörden, Gesetzesverstösse aufzudecken und vorzubeugen, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Der Schutz von Whistleblowern erlaube es somit, das öffentliche Interesse zu wahren und eine Kultur der öffentlichen Rechenschaftspflicht und Integrität zu fördern.

Bundesgesetzliche Grundlage

Der Staatsrat betont, dass der von den Motionären geforderte Schutz für Whistleblower, was das Staatspersonal betrifft, auf kantonaler Ebene bereits bestehe. Die kantonale Verfassung und Gesetzgebung seien jedoch nicht die geeigneten Ebenen, um Whistleblower umfassend und wirksam zu schützen. Auch das Genfer Beispiel, welches die Verfasser in der Motion anbringen, erfasse längst nicht alle Angestellten.

Der Staatsrat ist der Ansicht, dass Massnahmen zum Schutz von Whistleblowern auf Bundesebene umgesetzt werden müssten, damit alle Arbeitnehmenden und nicht nur jene des öffentlichen Sektors davon profitieren könnten.

Guter Glauben schwer nachweisbar

Der Staatsrat weist zudem darauf hin, dass die Umsetzung eines Schutzes für Whistleblower den Nachweis ihres guten Glaubens erfordere. Diesen zu erbringen, könne in der Praxis jedoch schwierig sein. Es gebe auch Fälle, in denen Personen Missstände nur meldeten, weil sie sich ungerecht behandelt fühlten.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat in seiner Antwort, die Volksmotion abzulehnen.

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