Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Wiederaufbau einer Scheune führt zu Ungleichbehandlung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Schandfleck in der ländlichen Idylle von Übewil ist Bestandteil eines landwirtschaftlichen Pachtbetriebes, der in Zukunft parzellenweise verpachtet werden soll. Meiner Ansicht nach handelt es sich dabei um ein Vorgehen, das dem landwirtschaftlichen Bodenrecht widerspricht, da dieser 28-Hektaren-Betrieb eine landwirtschaftliche Existenz vollumfänglich gewährleistet. Hat die Burgergemeinde Freiburg als Eigentümerin ihre Vorbildfunktion, die Liegenschaft korrekt zu unterhalten, verpasst? Oder war es Absicht, weil man ja den Hof nur noch parzellenweise verpachten will? Wenn diese Baute als Scheune keine Verwendung mehr hat, muss sie abgerissen werden. Da sich diese Scheune aber auf der Inventarliste der geschützten Objekte befindet (Kategorie  3, nicht besonders schützenswert), verlangt das Amt für Kulturgüter einen Wiederaufbau. Nicht genug, es stellt der Burgergemeinde sogar in Aussicht, diese nie bewohnte Scheune in ein Mehrfamilienhaus umnutzen zu können. Dies ist gegenüber vielen Bauernfamilien, die ihre leer stehenden Bauten umnutzen möchten, eine krasse Ungleichbehandlung. Sollte für diese einsturzbedrohte Scheune in Übewil eine Umnutzung erlaubt werden, wird es in Zukunft keinen Grund mehr geben, einem Landwirt ausserhalb der Bauzone einen Ausbau zu verbieten.

Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, weniger Bauten zu schützen, dafür aber diesen Schutz mit substanzielleren Beiträgen zu unterstützen. Zudem fällt auf, dass das Kulturgüteramt oft im Konflikt steht mit andern Ämtern. Früher war es möglich, in solchen Situationen mit allen Beteiligten gemeinsam eine Lösung zu finden. Heute läuft kaum mehr ein Bewilligungsverfahren ab, ohne dass das Amt für Kulturgüter interveniert und damit nicht selten einen juristischen Streit auslöst.

Festzustellen ist schliesslich, dass die Ziele der ortsplanerischen Beschlüsse der Gemeinden von den kantonalen Amtsstellen immer seltener berücksichtigt werden. Die Gemeindeautonomie wird also je länger desto mehr untergraben. Ich wünschte mir, dass kantonale Ämter in ihren Entscheiden vermehrt die Überlegungen der Gemeindevertreter berücksichtigen würden. Nur so käme man zu allseits befriedigenden Lösungen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema