In der Nacht auf den 20. September 2013 fiel einer Polizeipatrouille ein Motorradfahrer auf, der «in flottem Tempo» durch Freiburg fuhr, wie es im Strafbefehl heisst. Die Patrouille folgte dem Motorrad ab der St.-Peter-Gasse und stellte fest, dass er mit einer Geschwindigkeit von rund 80 Kilometern die Europaallee und ebenso schnell durch die Gambachallee fuhr; auf dieser gilt Tempo 30. Der Töfffahrer überfuhr ein Stopsignal und bretterte mit mehr als 100 Stundenkilometern über die Südallee (Avenue de Midi). Auf der Zeughausstrasse kam er auf 120 Stundenkilometer. Kurz darauf konnte die Polizei ihn anhalten. Der 35-Jährige hatte einen Blutalkoholwert von 0,95 Promille. Der Mann war bereits zuvor wegen überhöhter Geschwindigkeit und Trunkenheit am Steuer zu bedingten Strafen verurteilt worden und befand sich noch in der Bewährungsfrist; der Staatsanwalt widerrief die Bewährung. Er verurteilte den Mann zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 150 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Dazu kommen 11 400 Franken aus der früheren Strafe. njb
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