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«Wir arbeiten nicht gegen die Natur»

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Umweltschutz und das neue Landwirtschaftsgesetz

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Das Kantonsparlament hatte es am Mittwoch abgelehnt, die Freiburger Landwirtschaft als gentechfrei im Gesetz zu verankern. Gestern hat es jedoch einen Antrag der parlamentarischen Kommission angenommen, wonach der Staatsrat geeignete Massnahmen zu ergreifen hat, um u. a. zur Vielfalt von gesunden und hochwertigen Erzeugnissen ohne gentechnisch veränderte Organismen beizutragen. Es stimmte auch einem Antrag von Dominique Corminboeuf (SP, Domdidier) zu, der ebenfalls ein Verbot von leistungsstimulierenden Produkten und von Tiermehl forderte.

Förderung ist mit Kosten verbunden

Mühe hatte jedoch Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP, Schmitten), dem Umweltschutzgedanken im Gesetz mehr Gewicht zu verleihen. Sie wollte im Namen einer Mehrheit der CSP, dass der Staat dafür sorgt, dass Natur, Landschaft und Umwelt in ihrer Vielfalt erhalten und gefördert werden. Staatsrat Pascal Corminboeuf konnte sich aber diesem Antrag nicht anschliessen, da Förderungsmassnahmen jeweils mit Kosten verbunden seien. Er gab wie auch viele andere zu bedenken, dass die Schweizer Landwirtschaft wie in keinem anderen Land Rücksicht auf die Umwelt nehme. Nach seinen Worten würden in Deutschland nur zehn Prozent der Betriebe die Bedingungen erfüllen, um Direktzahlungen zu erhalten.«Wir arbeiten mit der Natur und nicht gegen die Natur», doppelte der Präsident des Freiburgischen Bauernverbandes, Josef Fasel (CVP, Alterswil), nach. Er wies darauf hin, dass die ökologischen Vorschriften bereits in den Verordnungen des Bundes verankert sind.Marie-Thérèse Weber wollte weiter, dass in der neuen konsultativen Landwirtschaftskommission ebenfalls die Kreise des Umweltschutzes vertreten sind. Auch mit diesem Antrag kam sie nicht durch. Sie erreichte wenigstens, dass der landwirtschaftliche Innovationspreis für Projekte vergeben wird, die u. a. der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes dienen.

Landwirtschaftsfonds wird langsam geäufnet

Der Landwirtschaftsfonds muss neu 40 Millionen Franken – heute 29 Millionen – betragen. Die Kommission unter dem Präsidium von Jacques Bourgeois (FDP, Avry) wollte, dass dieses Kapital innert höchstens fünf Jahren gebildet wird. Staatsrat Pascal Corminboeuf wies darauf hin, dass heute Darlehen für 27 Millionen gewährt worden seien. Weil noch zwei Millionen zur Verfügung stehen, habe der Staatsrat nicht die Absicht, den Fonds im Rahmen des Budgets 2007 zu äufnen. Die Kommission und der Staatsrat befürworteten in der Folge einen Antrag von Albert Bachmann (FDP, Estavayer). Er wollte, dass das Kapital von 40 Millionen Franken gemäss den Bedürfnissen im Rahmen des jährlichen Staatsbudgets gebildet wird, ohne aber Gesuche abzulehnen. Nach seinen Worten wäre es schade, den Fonds zu äufnen, ohne diese Gelder zu verwenden, Gelder, die aber anderswo fehlen würden.

Darlehen bis höchstens 40 Prozent der Investitionen

Pro Projekt kann das zinsgünstige oder zinslose Darlehen aus dem Landwirtschaftsfonds 40 Prozent der Gesamtinvestitionen nicht überschreiten. Für Gemeinschaftsprojekte kann dieser Satz bis zu 50 Prozent und für Projekte im Berggebiet bis zu 60 Prozent ausmachen. Die Kommission wollte diesen Satz um je 10 Prozent erhöhen, was aber mit 59 zu 31 Stimmen abgelehnt wurde. Nach Worten von Pascal Corminboeuf will der Staatsrat nicht, dass der Fonds rasch ausgeschöpft ist und so weniger davon profitieren können.Darlehen aus dem Landwirtschaftsfonds können auch für den Bau von Anlagen und Infrastrukturen für nicht landwirtschaftliche Nebenbetriebe im Rahmen der internen Entwicklung von Landwirtschaftsbetrieben, insbesondere im Bereich Agrartourismus, gewährt werden. Denis Boivin (FDP, Freiburg) wollte, dass in diesem Falle die Darlehen zu den marktüblichen Konditionen gewährt werden. Er wollte so verhindern, dass das Gewerbe, das in ähnlichen Bereichen tätig ist, nicht benachteiligt werde. Mit 73 zu 17 Stimmen wurde aber sein Antrag abgelehnt.Die zweite Lesung dieses Gesetzes wird in der Oktober-Session vorgenommen.

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