Die kantonale Lehrmittelverwaltung (KLV) figurierte ursprünglich nicht auf der Liste der Institutionen, die im Rahmen der aktuellen Vernehmlassung zur Änderung des Schulgesetzes (siehe Artikel oben) konsultiert worden sind. Das räumt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Grossrätin Nadine Gobet (FDP, Bulle) ein.
Nicht teilgenommen
Dies sei aber ein Versehen gewesen, so die Kantonsregierung. Als dieses bemerkt worden sei, sei auch die Lehrmittelverwaltung eingeladen worden, eine Stellungnahme abzugeben. Sie habe das jedoch nicht getan. Dass die Lehrmittelverwaltung stattdessen im vergangenen Oktober in einem Brief an die Schulleiter sowie an die Direktoren und Materialverantwortlichen der Orientierungsstufe Stellung zu diesem Thema genommen habe, hält der Staatsrat für «nicht angemessen». Er bedauert, dass nicht das Mittel der Vernehmlassung benutzt worden sei. Denn die Lehrmittelverwaltung sei eine öffentliche-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und hätte das Recht dazu gehabt, wie die Kantonsregierung im Weiteren festhält.
«Missbilligung» ausgesprochen
Der Staatsrat habe überdies erst Kenntnis von diesem Schreiben der KLV erhalten, als er die Anfrage von Nadine Gobet erhalten habe. Und erst, nachdem die Erziehungsdirektion um eine Erklärung gebeten habe, habe auch der KLV-Verwaltungsrat von der Existenz dieses Schreibens erfahren. Die Kantonsregierung habe daraufhin über die Erziehungsdirektion die KLV um Erklärungen gebeten und auch gegenüber dem Verwaltungsrat seine ausgesprochene «Missbilligung» dieses Vorgehens ausgedrückt. Dieser habe seither mit dem Direktor der Lehrmittelverwaltung gesprochen und werde auch inskünftig seine Führungsverantwortung wahrnehmen, wie die Kantonsregierung in ihrer Antwort betont. Der Staatsrat habe überdies zur Kenntnis genommen, dass der Verwaltungsrat den Empfängern der Stellungnahme der Direktion der KLV ein Erläuterungsschreiben zugestellt habe.
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