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Wirksamer Jugendschutz – aber wie ?

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Wirksamer Jugendschutz – aber wie ?

Autor: walter buchs

Die Volksinitiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» will den Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze, also von Cannabis, straffrei erklären. Das Gleiche soll für den Besitz, Erwerb und Anbau für den Eigengebrauch gelten. Eine Altersgrenze wird in der Initiative nicht genannt, doch muss der Bund gemäss dem vorgeschlagenen Verfassungstext dem Jugendschutz «angemessen» Rechnung tragen. So soll Werbung für Cannabis verboten sein. Anstelle eines Verkaufsverbots verlangt die Initiative Vorschriften für den Handel.

Reaktion auf Nein des Nationalrates

Die Initiative ist 2004 lanciert worden, nachdem der Nationalrat die Revision des Betäubungsmittelgesetzes abgelehnt hatte, in der der Grundsatz über die Strafbefreiung des Cannabiskonsums vorgesehen war. Das Initiativkomitee hält fest, die Zustimmung zur Initiative bedeute kein Ja zu Drogen. Es sei vielmehr ein Ja zur bestmöglichen Balance zwischen Eigenverantwortung und staatlicher Aufsicht.

Bei der Behandlung in den eidgenössischen Räten hatte die ständerätliche Gesundheitskommission in einem ersten Durchgang einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt, der Kiffen für Erwachsene straffrei erklärt hätte. Nach dem Nein der nationalrätlichen Kommission wurde dann aber hauptsächlich aus zeitlichen Gründen auf einen Gegenvorschlag verzichtet.

Im Nationalrat wurde die Initiative dann mit 111 zu 73 Stimmen und 10 Enthaltungen, im Ständerat mit 19 zu 18 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Nach Ansicht der Initianten ersetzt das Volksbegehren die wirkungslose Verbotspolitik von heute durch eine wirksame und kostengünstige Kontrollpolitik. Die Initiative sei ein Instrument, um Gefährdete zu schützen, da sie klare Leitplanken setze und den Schwarzmarkt stoppe.

Regelung auf Gesetzesstufe

Die Initiative wird von FDP, SP, Grünen und Grünliberalen unterstützt. Das von der SVP angeführte gegnerische Komitee macht geltend, die Freigabe von Cannabis gebe es nirgends auf der Welt. Auch das Bundesamt für Gesundheit macht in seinem Argumentarium darauf aufmerksam, dass die Legalisierung von Cannabis dem für die Schweiz verbindlichen Völkerrecht widerspreche. Zudem solle die Cannabisfrage nicht auf Verfassungsebene, sondern als ganzheitliche Drogen- und Suchtpolitik auf Gesetzes- und Verordnungsstufe geregelt werden.

Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes gehen Bundesrat und Parlament in diese Richtung. Darin wird das vor 15 Jahren von Bund, Kantonen und Städten gemeinsam entwickelte Vier-Säulen-Prinzip sowie die befristete Heroinverschreibung festgeschrieben. Da von der SVP und der EDU dagegen das Referendum ergriffen wurde, wird darüber abgestimmt (siehe Kasten).

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