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Wo liegt der Unterschied?

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Im vergangenen Frühling erlebte die Schweiz mit der Covid-19-Pandemie eine beispiellose Krise. Im Kanton Freiburg war der Staatsrat als kantonale Behörde für die Bewältigung dieser ausserordentlichen Situation zuständig und er setzte in verschiedenen Bereichen die erforderlichen Massnahmen um. Im Gesundheitsbereich stützte er sich insbesondere auf die Ressourcen des öffentlichen und halböffentlichen Dienstes, namentlich auf das Freiburger Spital, die Pflegeheime und die Ambulanzdienste. Aber auch Akteure des privaten Sektors haben einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet. So waren insbesondere das Pflege- und Hauswirtschaftspersonal sowie die akkreditierten Ärzte des Daler-Spitals und der medizinischen Permanence Freiburg ein wesentlicher Bestandteil der kantonalen Gesundheitsstrategie: Betreuung von Notfällen und schwangeren Patientinnen, Vorbereitung der in der Gesundheitsstrategie vorgesehenen Szenarien und so weiter. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebührt unser Dank für ihr tadelloses Engagement. In meiner Funktion als Direktor des Daler-Spitals kann ich zudem versichern, dass bei einer allfälligen zweiten Pandemiewelle dieselben Personen wieder da sein werden, um allen die bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten. Selbstverständlich wird dies unabhängig von einer (finanziellen oder anderen) Anerkennung der öffentlichen Hand für ihren Einsatz geschehen.

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