Das Strafgericht des Saanebezirks hat am Mittwoch einen 35-jährigen Russen zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte im September 2003 einen 63-jährigen Schweizer in dessen Wohnung an der Hochzeitergasse stranguliert, nachdem dieser sexuelle Annäherungsversuche unternommen hatte. Der Angeklagte gab an, eine grosse Abneigung gegen Homosexuelle zu hegen. Er war geständig.
Das Gericht unter dem Vorsitz von André Waeber sah es als erwiesen an, dass die Tat nicht geplant gewesen war. Wer aber sein Opfer während 15 bis 60 Sekunden würge, müsse dessen Tod in Kauf nehmen. Die Trunkenheit hat sich mildernd auf das Strafmass ausgewirkt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und 15 Jahre Zuchthaus gefordert.