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Zentrumsgemeinden profitieren von interkommunalem Finanzausgleich

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Autor: URS HAENNI

FREIBURG Grossrat Jean-Louis Romanens (CVP) hat sich unmittelbar nach der Einführung des interkommunalen Finanzausgleichs zu Jahresbeginn ans Rechnen gemacht, und er ist dabei zur Erkenntnis gekommen, dass erstens frühere Berechnungen nicht stimmen und zweitens Greyerzer und finanzschwache Gemeinden am meisten bestraft werden.

In seiner Antwort relativiert der Staatsrat viele der von Romanens aufgelisteten Zahlen. Während der Grossrat grosse Unterschiede zwischen den Prognosen des Jahres 2008 und den Prognosen respektive Budgets 2011 erwähnt, schreibt der Kanton, dass in der Zwischenzeit einige Zahlen aktualisiert wurden. Er erinnert daran, dass das Gesetz über den Finanzausgleich ein entwicklungsfähiges Gesetz sei und periodisch evaluiert werde. Eine erste Evaluierung geschieht nach drei Jahren.

Als Beispiele zieht der Staatsrat die Gemeinden Murten und Haut-Intyamon heran. Murten war zuvor in der Gemeindeklasse 3 eingestuft worden, Haut-Intyamon in der Klasse 6.

Im Fall von Murten stellt der Staatsrat fest, dass die Gemeinde zwischen 2010 und 2011 tatsächlich einen Rückgang von rund 680000 Franken an gebundene Ausgabe des Kantons verzeichne. Dies werde aber kompensiert durch einen Beitrag an den Ressourcenausgleich und den Beitrag aus dem Bedarfsausgleich. Generell habe Murten einen stabilen Anteil von 20 Prozent an den gebundenen Ausgaben. Der Systemwechsel hat Murten eine potenzielle Senkung des Steuerfusses von rund 1,5 Prozent gebracht.

Demgegenüber hat Haut-Intyamon einen Anstieg an gebundenen Ausgaben des Kantons zu verzeichnen. Doch auch dieser Betrag wird kompensiert. Die gebundenen Ausgaben sind zwar für Haut-Intyamon 2011 angestiegen, liegen aber unter 20 Prozent. Der Systemwechsel hat Haut-Intyamon einen Anstieg des Steuerfusses um 1,9 Punkte gebracht.

Diese Auswirkungen auf finanzschwache Gemeinden sei nie bestritten worden, erinnert der Staatsrat. Aber generell haben diese Gemeinden ihre Steuern nicht erhöht. Ziel des Finanzausgleichs sei immer eine günstigere Verteilung zugunsten der Zentrumsgemeinden gewesen.

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