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Zivilklage wird wohl ohne Prozess geregelt

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 Nach einem tödlichen Unfall auf der Poya-Baustelle sind zwei Teamchefs wegen fahrlässiger Tötung und der Beseitigung von Sicherheitsvorrichtungen verurteilt worden (siehe FN vom Samstag). Das Urteil wurde rechtskräftig, da die beiden Teamchefs ihre Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zurückgezogen hatten. Noch nicht behandelt wurde allerdings die Zivilklage der beiden Töchter des Verunfallten: Sie fordern je 25 000 Franken als Wiedergutmachung. «Wir hoffen nun, dass wir das Ganze im Gespräch lösen können und es zu keinem neuen Prozess kommt», sagte deren Anwalt Jacques Meuwly gestern auf Anfrage.

Der Unfall hatte sich im November 2010 ereignet. Die zwei nun Verurteilten neutralisierten die Sicherheitsvorkehrung an einer Bohrmaschine. Einer der beiden kam zudem seiner Aufsichtspflicht nicht nach. Ein Mann geriet in die Maschine und starb dabei.  mir

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