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Zu einseitige Gesetzesregelung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Auf unseren Wanderungen in den Alpen sind wir wiederholt auf Schafherden gestossen, die durch provisorische Zäune beschützt oder von Herdenschutzhunden bewacht wurden, wie es das Wolfskonzept des Bundes vorsieht. Gross war jedoch unser Erstaunen, als wir letztes Jahr im Wallis und auf dem Furkapass im Kanton Uri Schafherden sahen, die auf grossen Flächen bis in eine Höhe von 2500 Metern ohne jeglichen Schutz weideten. Keine Spur von Hirten beziehungsweise Schäferhunden.

Angriffe von Wölfen sind so vorprogrammiert. Das neue Jagdgesetz kümmert sich jedoch nicht um die Ursache für Angriffe auf Nutztiere, nämlich die ungeschützten Herden, sondern um die Entfernung des Raubtiers. Die vorgesehene Lockerung des Jagdgesetzes, die die Kantone (und nicht mehr den Bund) ermächtigen, Abschussbewilligungen zu erteilen, wird die Dezimierung des Wolfes noch einfacher machen. Statt die Tierhalter zum Schutz ihrer Nutztiere zu verpflichten und damit dem Konflikt mit dem Wolf möglichst aus dem Weg zu gehen, wird einseitig der Abschuss erleichtert. Eine erneute Ausrottung des Wolfs in der Schweiz dürfen wir jedoch nicht zulassen. Daher müssen wir Nein zum neuen Jagdgesetz stimmen.

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