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Zukünftige Väter sollen mitbestimmen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ich bin momentan noch nicht Vater und genau deswegen betrifft mich die Abstimmung über den Vaterschaftsurlaub umso mehr. Ich habe mir Gedanken gemacht, wie ich meine Rolle als Vater gestalten will, sobald ich einmal Kinder habe. Für mich war sofort klar, dass ich das Aufwachsen meines Kindes oder meiner Kinder miterleben will und auch bei der Erziehung mithelfen möchte. Gesetzlich gesehen haben aber Väter heute keinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, und daher ist nicht garantiert, dass sie gerade in den ersten Wochen, die für das Kind und dessen Aufwachsen besonders wichtig sind, auch beim Kind sein können und nicht ihrer Arbeit nachgehen müssen.

Meine Eltern haben meine Entwicklung stark beeinflusst. Ich bin meiner Mutter und meinem Vater sehr dankbar für alles, was sie für mich getan haben, und weiss, wie wichtig das war. Für mich war es immer wichtig, dass Vater und Mutter für mich da waren und mich unterstützt haben. Ich möchte meinem Kind künftig auch so zur Seite stehen können und weitergeben, was mir meine Eltern beigebracht haben.

Heute aber hängt dies noch vom Arbeitgeber ab. Gesetzlich ist er nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern einen Vaterschaftsurlaub zu gewähren. So besteht momentan grosse Ungleichheit, da manche Firmen auf freiwilliger Basis Vaterschaftsurlaub gewähren, während andere dies nicht tun. Um solche Ungleichheiten zu verhindern, ist es wichtig, dass der Vaterschaftsurlaub gesetzlich geregelt wird. Damit nicht mein zukünftiger Arbeitgeber darüber entscheidet, ob ich für mein Kind da sein kann oder nicht, gestalte ich meine Zukunft mit. Sandro Tissi, Düdingen

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