freiburg Der Staatsrat hat eine Verordnung über die Zulassung ausländischer Kandidatinnen und Kandidaten zum Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 2009/10 verabschiedet, wie die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) am Mittwoch bekannt gegeben hat.
Damit wird die schon im laufenden Studienjahr gültige Massnahme und die seit bereits 1976 angewandte Richtlinie der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) im kantonalen Recht verankert.
Flüchtlinge inbegriffen
Mit der Verordnung folgt Freiburg einer Empfehlung der SUK. Die Verordnung enthält eine generelle Beschränkung für ausländische Studierende. Gleichzeitig gewähr-leistet sie, dass die dauerhaft in der Schweiz niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer zu den gleichen Bedingungen zum Medizinstudium zugelassen werden wie die Kandidierenden aus der Schweiz.
Inbegriffen sind dabei unter anderem auch Ausländer, deren Eltern in der Schweiz Diplomatenstatus geniessen, und in der Schweiz anerkannte Flüchtlinge. wb