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Zur Ausnüchterung ins Spital

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Was ist eine Ausnüchterungszelle? Bevor der Freiburger Staatsrat ein Postulat von Grossrat Stéphane Peiry (SVP, Freiburg), das vom Grossen Rat einstimmig geneh-migt worden war, beantworten konnte, musste er erst den von Peiry verwendeten Begriff klären. «Zelle» stehe in Zusammenhang mit Freiheitsentzug, während Spitäler für die Ausnüchterung von «Einheit» sprächen. Mit Ausnüchterungszelle müsse deshalb «ein speziell eingerichteter Raum auf einem Polizeiposten oder in einem Gefängnis, in dem eine medizinische Betreuung möglich ist», gemeint sein.

Peiry hatte verlangt, die Schaffung solcher Ausnüchterungszellen zu prüfen, weil die Notfalldienste der Spitäler überlastet seien und Sicherheitsrisiken bestünden. Peiry wollte weiter, dass der Staatsrat ein System prüft, bei dem Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss die Kosten selber tragen und eine Ausnüchterungszelle entsprechend selbsttragend ist.

Wie der Staatsrat erhoben hat, hatte die Kantonspolizei im Jahr 2015 total 375 Einsätze wegen betrunkenen Personen und 27 Einsätze wegen Personen unter Drogeneinfluss.

Zu wenig Fälle

Die Zellen der Polizei seien aber für Festhaltungen gedacht und oft überbelegt, so der Staatsrat. Sie seien nicht für die Unterbringung von betrunkenen Personen konzipiert, und faktisch sei es unmöglich, diese Räume in Ausnüchterungszellen umzuwandeln. Deshalb würden Betrunkene in eine Pflegeeinrichtung gebracht, heisst es weiter. Es gebe weniger als fünf Fälle im Jahr, wo solche Personen in Polizeizellen untergebracht würden.

 Unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, medizinischer, präventiver und finanzieller Aspekte kommt der Staatsrat zum Schluss, dass die Einrichtung einer Ausnüchterungsstation im Kanton Freiburg nicht gerechtfertigt sei. «Zurzeit sind weder die Freiburger Polizei noch die Notfallstation des HFR durch die Fälle von Alkoholintoxikation überlastet», heisst es im Bericht. Die jährliche Zahl der Fälle, welche Polizei und HFR bewältigen müssen, reiche nicht aus, um die Schaffung einer besonderen Einrichtung zu rechtfertigen.

Nicht kostendeckend

Auch kommt der Staatsrat zum Schluss, dass die Kosten für eine solche Station den errechneten Ertrag übersteigen würden. Der Staatsrat ist zudem der Meinung, dass das Verursacherprinzip fragwürdig sei. Jugendliche und Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen würden öfter auf eine Notfallbehandlung verzichten, was erhebliche Gesundheitsrisiken berge. Zudem basiere das schweizerische Gesundheitssystem auf Grundsätzen wie Solidarität und Gleichheit.

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