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Zurück auf Feld eins

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Da ging vieles schief, als die Stadt Freiburg den Detailbebauungsplan Richemond erarbeitete. Der Plan definiert die Bauvorgaben für die Häuser an der Beauregardallee 6 und 8 sowie am Richemondweg 5 oberhalb des Bahnhofs Freiburg. Zwei Immobilienfirmen möchten diese Gebäude abreissen und moderne Wohnhäuser erstellen (die FN berichteten).

Als die Immobilienfirmen und die Stadt den Detailbebauungsplan erarbeiteten, schalteten sie die kantonale Denkmalpflege nicht ein – obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären. Denn die Häuser sind alle auf der Liste der schützenswerten Bauten und im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder aufgeführt.

Im September 2013 publizierte die Stadt den Detailbebauungsplan im Amtsblatt; dabei wies sie aber nicht darauf hin, dass die Häuser abgerissen werden sollen. Auch stellte sie keine Profilstangen. Dies wäre aber nötig gewesen, wie es in einem gestern publizierten Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts heisst: «Die Profilstangen dienen der Öffentlichkeit.»

Pro Fribourg war nicht zu spät

Die kantonale Bau- und Raumplanungsdirektion hat den Detailbebauungsplan im Oktober 2015 genehmigt. Das Kulturgüteramt hatte sich zwar dagegen ausgesprochen; doch die Direktion befand, dieser Einspruch komme zu spät. Und als das Baugesuch auflag, befand der Oberamtmann, Pro Fribourg könne sich nicht mehr gegen den Abbruch der Häuser wehren, da dieser ja im Detailbebauungsplan festgelegt worden sei.

Das Kantonsgericht unter dem Präsidium von Christian Pfammatter kritisiert diese Sichtweise nun: Da es bei der Auflage des Detailbebauungsplans keine Hinweise auf den geplanten Abriss und auch keine Profilstangen gegeben habe, habe Pro Fribourg gar nicht erkennen können, dass die schützenswerten Häuser in Gefahr seien. Und das Kulturgüteramt hätte von der Stadt kontaktiert werden müssen – der ablehnende Bericht sei wegen eines Fehlers der Stadt und nicht des Kulturgüteramts so spät eingetroffen. Das Gericht unterstreicht, dass auch die Bauherren gewusst haben müssen, dass die Häuser als schützenswert gelten.

Denkmalschutz ungeprüft

Das Kantonsgericht hält fest, dass die Bau- und Raumplanungsdirektion überhaupt nicht auf die Interessen des Denkmalschutzes eingegangen sei, als sie den Detailbebauungsplan bewilligt habe. Damit habe sie sowohl gegen den kantonalen Richtplan als auch gegen das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz verstossen.

Als der Oberamtmann des Saanebezirks, Carl-Alex Ridoré, im März den Abbruch der Gebäude bewilligte, berief er sich auf den Detailbebauungsplan. Da dieser aber laut Kantonsgericht unter sehr speziellen Umständen entstanden ist, «ist eine grundlegende Überprüfung des Detailbebauungsplans angebracht». Es sei nötig, dass der Verein Pro Fribourg seine Vorbehalte gegen den Abbruch und das Baugesuch vorbringen könne. Der Oberamtmann hätte bei seinem Entscheid nicht einfach auf den Detailbebauungsplan verweisen dürfen. So muss nun das Oberamt das Dossier noch einmal ganz neu prüfen.

Freiburger Kantonsgericht, Entscheide 602 2018 42 und 602 2018 43

Zahlen und Fakten

Schützenswert, aber nicht geschützt

Nach der Eröffnung des Bahnhofs in Freiburg 1862 entstand oberhalb der Gleise das Beauregardquartier. Viele Häuser, die um die Jahrhundertwende in der Belle Epoque gebaut wurden, sind mittlerweile verschwunden. Der Detailbebauungsplan Richemond sieht vor, dass vier weitere Gebäude aus jener Zeit abgerissen werden und modernen Häusern weichen. Im Juni 2015 hat eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern mit Unterstützung von Pro Fribourg eine Petition lanciert, um insbesondere den Abriss des Hauptgebäudes an der Beauregardallee  8 zu verhindern; zudem engagierte sich das Kollektiv «Beauregard en lutte» gegen den Abriss. Die Gebäude Beauregard  6 und 8 sowie Richemond  5 sind auf der Liste der schützenswerten Bauten aufgeführt, stehen jedoch nicht unter Schutz. Stünden sie unter Schutz, könnten sie nicht abgerissen werden. Stadt und Kanton Freiburg haben den Detailbebauungsplan bewilligt. Der Oberamtmann des Saanebezirks erteilte im März 2018 das Gesuch für den Abbruch sowie für den Bau neuer Gebäude. Gemäss Grundbuch gehören die Gebäude den beiden Freiburger Immobilienfirmen Coralu AG und Kleros Properties AG.

njb

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