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Zurück auf Feld 1: Der Kampf um das Verbot von Hakenkreuzen geht in die nächste Runde

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Der Nationalrat hatte im Mai entschieden, Nazi-Symbole zu verbieten. Doch der Ständerat zieht nicht nach. Er will kein spezifisches Nazi-Gesetz, sondern ein umfassendes – auch für andere extremistische Symbole. 

In Schweizer Brockenhäusern wird wacker Nazi-Plunder verkauft. Die Palette reicht von Fahnen mit Hakenkreuzen über SS-Hüte, alte Wehrpässe (Dienstbüchlein) bis hin zu einer mit Samt eingefassten Geschenkbox mit goldener Aufschrift «Blut und Ehre» – die Parole der einstigen Hitlerjugend. Eine Recherche dieser Zeitung im Herbst wühlte auf: Ist dies tatsächlich möglich in der Schweiz?

Die Frage, ob die Verwendung solcher Gegenstände und Kennzeichen des Nationalsozialismus verboten und unter Strafe gestellt werden soll, beschäftigt die Schweiz seit 20 Jahren. Die Diskussion dreht sich dabei im Kreise: Soll es ein allgemeines Verbot extremistischer Symbole geben oder sollen spezifisch Nazi-Symbole verboten werden?

Im Mai stimmte der Nationalrat einer Motion von Ständerätin Marianne Binder (AG/Mitte) zu. Sie verlangt ein Verbot für die Verwendung von Kennzeichen des Nationalsozialismus in der realen und digitalen Öffentlichkeit. Dazu zählen gemäss Binder namentlich Gesten, Parolen, Grussformen, Zeichen und Fahnen sowie Gegenstände, welche solche Kennzeichen darstellen.

Ein Durchbruch lag in Reichweite. Doch der Ständerat entschied sich am Mittwoch für ein allgemein gefasstes Verbot, wie es die vorberatende Kommission beantragt hatte. Kommissionssprecherin Céline Varra (Grüne/NE) sagte, es sei wünschenswert, dass alle Symbole verboten werden, die zur Gewalt und zum Hass gegen eine wie auch immer geartete Minderheit aufrufen. Es sei für die Bevölkerung unverständlich, wenn nur bestimmte Gewaltsymbole verboten würden.

Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH) erinnerte an die Antirassismus-Strafnorm, die ursprünglich geschaffen worden sei, um Diskriminierung von Rechtsradikalen gegenüber Juden zu bestrafen. Mittlerweile wurde sie ausgeweitet um die Diskriminierung von Minderheiten mit einer anderen sexuellen Orientierung. Mit anderen Worten: Ein allgemeines Verbot sei besser als ein spezifisches Verbot.

Marianne Binder stellte sich nicht gegen den Vorschlag ihrer Kommission, den Verbotskatalog auszuweiten, sah aber keinen Grund, nicht auch ihren Vorschlag anzunehmen. Sie erinnerte an den grassierenden Antisemitismus, insbesondere seit der Hamas-Attacke auf Israel am 7. Oktober: «Statt eines <Nie wieder> erleben wir ein ‹Ja, aber›. Und dieser Geschichtslosigkeit, meine ich, gilt es den Riegel zu schieben.» Binder unterlag im Rat. Und so wird nun wieder ein allgemeines Verbot angestrebt. Ein erster Versuch scheiterte vor 20 Jahren.

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