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Zuständigkeit: Aufgabe der Gemeinden

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In der am Freitag veröffentlichten Medienmitteilung erinnert der Staatsrat daran, dass die Schaffung von Durchgangsplätzen für Fahrende der Ortsplanung unterliegt und somit in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt. Trotzdem hat sich der Staat bereits früher bereit erklärt, die Kosten für den Bau und den Unterhalt von solchen Durchgangsplätzen zu tragen.

Im Hinblick auf die Überweisung des Auftrags gibt die Kantonsregierung dem Grossen Rat zu bedenken, dass sie lediglich über einen kantonalen Nutzungsplan auf die Schaffung eines Durchgangsplatzes hinwirken kann. Dies setze aber voraus, dass eine Gemeinde bzw. ein Gemeinderat die Änderung eines entsprechenden Nutzungsplans abgelehnt habe.

Rein rechtlich gesehen kann somit der Auftrag, den der Grosse Rat der Regierung geben will, einzig die Ausarbeitung, öffentliche Auflage und Genehmigung eines kantonalen Nutzungsplans zum Gegenstand haben. Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinden, auf deren Gebiet bis jetzt ein möglicher Standort vorgeschlagen wurde, jeweils wenig Begeisterung an den Tag legten, einen solchen Platz auch einzurichten, bekräftigt der Staatsrat seinen Willen, das Heft selber in die Hand zu nehmen. «Ich werde dieses Dossier nicht ruhen lassen, bis eine Lösung gefunden ist», betont Baudirektor Godel den FN gegenüber. wb

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