Vor gut einem Jahr standen 57 Freiburger Gemeinden vor einem Scherbenhaufen: Während Jahren hatten sie an der Revision ihres Ortsplans gearbeitet – und dann befand das Kantonsgericht, sie hätten sich am neuen kantonalen Raumplanungsgesetz orientieren sollen, das im Oktober 2018 verabschiedet wurde, und nicht am vorher gültigen. Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun bestätigt.
Die Mehrheit der Gemeinden hat in der Zwischenzeit vorwärtsgemacht, und zahlreiche Ortspläne sind bereits unter Dach und Fach.
njb
Bericht Seite 3
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