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Zwei Gastrobetreiber verurteilt

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Zwei Gastrobetreiber verurteilt

Beide beschäftigten Ausländer ohne Bewilligung

Gestern standen mehrere Personen in Freiburg und Murten vor Gericht, weil sie Ausländer ohne Bewilligung beschäftigt hatten. Darunter waren mindestens zwei Gastrobetreiber. Sie beide wurden verurteilt.

Autor: Von CORINNE AEBERHARD/ ANTOINE RÜF, La Liberté

In Murten stand ein Hotelier vor dem Polizeirichter, der im vergangenen Februar einen Nachtportier illegal beschäftigt hatte. In Freiburg musste sich ein Koch vor dem Saanegericht verantworten, der einen ausländischen Casserolier ohne gültige Papiere angestellt hatte.

Wiederholungsfall

Beim Hotelier handelte es sich laut Strafbefehl – gegen den er Einsprache erhob – um einen Wiederholungsfall. Dies bestritt der Mann gestern vor Polizeirichter Markus Ducret. Er habe in den 30 Jahren, in denen er in diesem Bereich tätig sei, noch nie gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer verstossen. Er habe wohl früher einmal einen Strafbefehl erhalten, dieser habe aber andere Familienmitglieder betroffen, welche ebenfalls im Gastrobereich tätig sind. Damals habe er telefonisch gegen die Strafe Einsprache erhoben, aber nicht formal, wie er gestern bestätigte. Für ihn war der Fall dann erledigt.Beim aktuellen Fall hatte der Hotelier kurzfristig einen Nachtportier eingestellt. Dieser sollte seinen Sohn vertreten, weil der für eine Operation ins Spital musste. Der Angestellte, der nur für ein paar Tage im Hotel hätte arbeiten sollen, versicherte dem Hotelier, er verfüge über die nötigen Papiere und Ausweise. Da er bereits in einer anderen Gaststätte im Kanton Freiburg gearbeitet hatte, habe er ihm geglaubt, so der Hotelier vor Gericht. Allerdings fragte er nie mehr nach den Ausweisen. Weil der Sohn länger ausfiel als geplant, war der Nachtwächter dann nicht nur wenige Tage, sondern mehr als einen Monat im Hotel tätig.Das im Strafbefehl festgehaltene Urteil beinhaltete drei Tage Gefängnis mit einer Probezeit von einem Jahr und eine Busse von 2500 Franken. Dies bezeichnete Verteidiger Anton Henninger als «unverhältnismässig» und verlangte einen Freispruch. Für den Einzelrichter hingegen war klar, dass der Hotelier gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer verstossen hat. Allerdings verminderte er das Urteil und sprach eine Busse von 1500 Franken aus.

Busse halbiert

Der Koch in Freiburg hatte während vier Jahren einen Casserolier aus dem Ausland beschäftigt. Dieser ging dann in seine Heimat zurück, kam aber später wieder in die Schweiz. Als er bei einem anderen Restaurateur arbeitete, flog die Sache auf. Vor dem Gerichtspräsidenten Jean-Marc Sallin hob der beschuldigte Koch hervor, wie schwierig es in diesem Bereich sei, qualifiziertes Personal zu finden. Und er wies auch darauf hin, dass er immer die Sozialleistungen sowie die Quellensteuern bezahlt habe. Diese Argumente sowie die Tatsache, dass der Fall schon länger zurückliegt, aber auch das Verhalten während des Prozesses bewog den Richter, die vom Untersuchungsrichter festgelegte Strafe von 3000 Franken auf 1500 zu reduzieren.

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