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Zwei Männer mussten sich wegen fehlender Masken vor dem Gericht des Seebezirks erklären

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Ein Attest soll belegen, dass sie keine Schutzmaske tragen können. Doch konnten zwei Männer bei Polizeikontrollen es nicht vorweisen. Sie kassierten Strafbefehle, gegen die sie Einsprache erhoben.


Wer trotz Pflicht keine Schutzmaske trägt, sollte dafür einen guten Grund haben und das auch mit einem Attest belegen können. Weil sie das nicht konnten, kassierten zwei Männer aus dem Seebezirk unabhängig voneinander einen Strafbefehl.

Der eine Fall trug sich im Mai in der Autobahnraststätte Rose de la Broye zu. Wegen des Nichttragens einer Maske habe sich der Mann einer Übertretung der Covid-19-Verordnung schuldig gemacht, so der Strafbefehl. Er solle deshalb eine Busse von 100 Franken bezahlen sowie Gebühren von 160 Franken, 45 Franken Dossierkosten und 60 Franken Auslagen. Der Beschuldigte erhob Einsprache und schilderte deshalb am Mittwoch vor dem Polizeirichter des Seebezirks Peter Stoller die Geschehnisse bei der Raststätte.

Als er dort auf die Toilette gehen wollte, habe ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes ihn daran hindern wollen. Dabei habe ihn dieser bedrängt, berührt und keine Distanz eingehalten. «Ich sagte ihm, dass ich keine Maske tragen muss», so der Beschuldigte. Später sei er draussen von Polizisten kontrolliert worden. Einer sei sehr freundlich gewesen, ein anderer «sehr aggressiv aufgetreten». Der Polizeibericht wiederum hielt fest, dass der Beschuldigte unangenehm war, die Kontrolle filmte und von seiner persönlichen Freiheit sprach, aber kein Attest für eine Maskenbefreiung vorzeigte. Ein Attest habe er aber seit einem Jahr, so der Beschuldigte vor Gericht, wo er auch eine Kopie eingereicht hat.

Herzoperation als Grund

Der zweite Fall spielte sich im Februar beim Bahnhof Murten vor einem Laden ab. Auch hier soll ein Mann nicht vorschriftsgemäss eine Maske getragen haben. Ihm drohen gemäss Strafbefehl eine Busse von 100 Franken, 120 Franken Gebühren und 45 Franken Dossierkosten. Wegen seiner Herzoperation könne er keine Maske tragen, sagte er vor Gericht. Bei der Polizeikontrolle habe er kein Attest dabeigehabt, aber eine Bestätigung seiner Herz-OP, was der Polizist nicht akzeptiert habe. Später reichte er bei der Polizei ein Attest nach, das den Zeitpunkt der Kontrolle am Bahnhof nicht abdeckte. Erst vor Gericht gab er ein Attest ab, das rückwirkend gültig ist.

Beide Männer sagten, dass sie es lachhaft und unnötig finden, dass ein Richter für so etwas Zeit aufwenden muss. Die Urteile in beiden Fällen stehen noch aus.

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