Gleich zwei Mütter hat die Staatsanwaltschaft verurteilt, weil sie an ihren Kindern Gewalt ausübten: Im ersten Fall ohrfeigte eine 33-jährige Mutter ihren zwölfjährigen Sohn während dreier Jahre mehrmals. Die Staatsanwaltschaft hat sie mittels Strafbefehl der Tätlichkeit schuldig gesprochen und sie zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Sie muss auch die Dossierkosten von 500 Franken bezahlen.
Der zweite Fall ist noch dramatischer: Eine 40-jährige Mutter hat ihren fünfjährigen Sohn und ihre elfjährige Tochter an den Haaren gezogen, sie geschlagen und ein Bettgitter nach ihnen geworfen. Besonders schlimm wurde es im letzten Frühling auf einem Spielplatz. Die Frau hat den Hals des Sohnes von hinten umschlungen und ihn so zu sich gezogen. Die Tochter schritt ein, um ihren Bruder zu schützen. Darauf liess die Mutter den Jungen los, stiess ihre Tochter zu Boden und trat sie in den Rücken.
Die Staatsanwaltschaft hat die Frau nun mittels Strafbefehl wegen simpler Körperverletzung und Misshandlung eines Kindes schuldig gesprochen. Sie wird verurteilt zu gemeinnütziger Arbeit von 240 Stunden bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 1000 Franken. Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass die Frau auf «krasse Weise» überschritten habe, was als eventuell zulässiges Recht auf Bestrafung gelten könne. mir