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Zwei SP-Grossräte wollen den Schutz der Mieterinnen und Mieter verbessern

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Um die Mieterschaft vor missbräuchlichen Mietzinserhöhungen zu schützen, ist im Kanton Freiburg seit Anfang Jahr bei Mieterwechseln ein offizielles Formular wieder Pflicht. Zwei SP-Grossräte gehen diese Massnahmen aber zu wenig weit.

Seit dem 1. Januar 2024 muss im Kanton Freiburg bei Abschluss eines neuen Mietvertrages wieder das offizielle Formular für Wohnungsmieten verwendet werden. Darin werden die neuen Mieterinnen und Mieter über die von der Vormieterschaft bezahlte Miete informiert. Neben Freiburg schreiben acht weitere Kantonen bei Wohnungsmangel die Verwendung des Formulars vor. 

Von Wohnungsmangel ist in Freiburg die Rede, wenn von sämtlichen Wohnungen nur noch 1,8 Prozent oder weniger verfügbar sind. Am 1. Juni 2023 betrug diese Leerwohnungsziffer 1,38 Prozent. Dies entspricht genau 2253 freien Wohnungen bei einem Gesamtbestand von total 163’750 Wohnungen im Kanton.

Zu spät reagiert

Nach Ansicht der SP-Grossräte Mauron Pierre  Mauron (Riaz ) und Grégoire Kubski (Freiburg) reagierte die Kantonsregierung allerdings mit Verspätung. Schon im vergangenen Herbst wollten die beiden Grossräte vom Staatsrat wissen, wieso er das offizielle Formular nicht schon am 1. Januar 2023 für obligatorisch erklärt habe. Denn die Leerwohnungsziffer sei bereits im Juni 2022 unter der Schwelle von 1,8 Prozent gelegen. Der Wohnungsmangel lasse die Mietzinse steigen, da sich diese nach Angebot und Nachfrage richten.

Indem zwingend ein offizielles Formular mit Angabe der Vormiete verwendet werden muss, habe die Vermieterschaft weniger Anreize, den Mietzins beim Mieterwechsel allzu stark zu erhöhen. «Die Mieterinnen und Mieter werden bereits von steigenden Krankenkassenprämien erschlagen. Jetzt sollen sie auch noch ungerechtfertigte Mieterhöhungen hinnehmen müssen, nur weil sie die Wohnung wechseln», monieren die beiden SP-Grossräte. Deshalb schlagen sie vor, dass in Zukunft das offizielle Formular verwendet werden muss, solange die Leerwohnungsziffer unter 3 Prozent liegt.

Kein Hin und Her

In seiner Antwort entgegnet der Staatsrat, dass er 2019 die Verwendungspflicht des Formulars nicht aufhob, obwohl die Leerwohnungsziffer bei 1,83 Prozent gelegen sei. Aus demselben Grund habe er das Formular 2022 nicht wieder eingeführt, als die Leerwohnungsziffer bei 1,77 Prozent lag.  Der Staatsrat will also ein Hin und Her vermeiden, wie er in seiner Antwort schreibt: «Die Vorhersehbarkeit der Aktionen des Staatsrates leidet, wenn die Leerwohnungsziffer um den Schwellenwert pendelt und er das Obligatorium innert kurzer Frist einführt und wieder aufhebt.»

Ausserdem gibt der Staatsrat zu bedenken, dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich ist. Nach seiner Meinung muss sich die Analyse des Wohnungsmarkts auch auf weitere statistische Quellen wie die Arbeiten des Wohnungs- und Immobilienmonitors abstützen.

Der Staatsrat weist auch darauf hin, dass von den neun Kantonen mit Formularpflicht sechs den Schwellenwert für Wohnungsmangel auf 1,5 Prozent des Wohnungsbestandes festgelegt haben. Einzig der Kanton Genf liegt mit 2 Prozent höher als Freiburg. Der Wert von 1,5 Prozent werde sowohl von den Interessenvertretern der Vermieter als auch jenen der Mieter allgemein als Marktgleichgewicht angesehen. So soll laut einer im August 2023 erstellten Studie des Immobilienunternehmens Wüest Partner die optimale Leerstandsquote für den Kanton Freiburg bei 1,45 Prozent liegen.

Aufgrund dieser Darlegungen gebe es nach Meinung des Staatsrats keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe, die es rechtfertigen würden, den Schwellenwert für Wohnungsmangel auf 3 Prozent anzuheben.

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