Ein revidiertes Gesetz soll den Inspektoren mehr Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit geben. Während jedoch die Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt gerichtspolizeiliche Kompetenzen erhalten, ist das beim privaten Baustelleninspektorat nicht möglich. Für dieses müssen die Aufgaben neu definiert werden.
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