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Zweimal innert einer Stunde geblitzt: Frau zu Geldstrafe verurteilt

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Eine 54-jährige Frau hat innert einer Stunde zweimal auf der A12 die Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.

Die Staatsanwaltschaft hat eine 54-jährige St.Gallerin wegen der mehrfach begangenen schweren Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt. Die Probezeit wird auf drei Jahre ausgesetzt. Zudem erhält die Frau eine Busse von 1000 Franken.

Die Beschuldigte überschritt Anfang April 2023 innert einer Stunde gleich zweimal die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn im Sensebezirk. War sie auf dem Hinweg bei erlaubten 120 km/h «nur» 41 km/h zu schnell (nach Abzug der Sicherheitsmarge), wurde sie auf dem Rückweg mit 182 km/h (nach Abzug der Sicherheitsmarge) geblitzt. Die Strafe wird als Zusatzstrafe für eine weitere grobe Verletzung der Verkehrsregeln, für die die Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Winterthur verurteilt wurde, ausgesprochen.

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