Bern Am Donnerstag hat das Umwelt-, Verkehrs- und Energiedepartement (Uvek) eine Medienmitteilung veröffentlicht, worin auf «erste Leitlinien» Bezug genommen wird, die das Amt für Raumplanung (ARE) für die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative erarbeitet habe und an denen sich die Kantone und Gemeinden «orientieren können». Demnach soll auf Baugesuche, die nach dem 11. März 2012 eingereicht werden, bereits die neue Verfassungsbestimmung über Zweitwohnungen anwendbar sein. Die Regierungen der Bergkantone fordern nun den Rückzug der Leitlinien. sda
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