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Zwischen Transparenz und Schutz

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Bürgerinnen und Bürger sollen Zugang zu amtlichen Dokumenten erhalten, gleichzeitig sind viele der darin enthaltenen Daten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt: Im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Schutz befindet sich die kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz, die gestern ihren Jahresbericht 2015 vorgestellt hat.

Immer mehr Leute machen von ihrem Recht Gebrauch, in amtliche Dokumente einzusehen: Gab es 2014 im Kanton Freiburg noch 38 Zugangsgesuche, waren es letztes Jahr 61. Die meisten betrafen die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Bauwesen. 41 Gesuche haben die öffentlichen Organe–also beispielsweise Gemeinden oder kantonale Ämter–bewilligt, zwölf wurden verweigert, andere werden noch bearbeitet.

Laut der Öffentlichkeitsbeauftragten Annette Zunzer können Gemeinden oder Ämter den Zugang verweigern, wenn das Interesse eines Privaten überwiegt. Wem der Zugang verweigert wird, kann bei der Öffentlichkeitsbeauftragten einen Schlichtungsantrag stellen.

Wie Zunzer sagte, entsprechen die 61 Gesuche nicht der Realität. «Es sind sicher mehr, sie werden oft aber nicht registriert. Wird der Zugang gewährt, ist das nur schade für die Statistik. Erhält ein Bürger aber keinen Zugang, erfährt er nicht von seinem Recht auf einen Schlichtungsantrag.» Die Behörde informiere deshalb regelmässig Gemeinden und Ämter und fordere sie auf, sich an die Regeln des Informationsgesetzes zu halten.

Zugang zu Einwohnerdaten

Oft in Kontakt mit Gemeinden ist auch die Datenschutzbeauftragte Alice Reichmuth. Sie berät diese, wenn sie unsicher sind, welche Daten sie weitergeben dürfen. Ein Thema sind dabei die Einwohnerdaten, die jede Gemeinde auf einer Plattform erfasst. Öffentliche Organe wie die Schulen oder die Steuerverwaltung haben Zugang zur Plattform. In gewissen Fällen können auch private Personen Daten erhalten. Als Beispiel nannte Reichmuth, wenn eine Frau aus bestimmten Gründen wissen muss, wo ihr Ex-Mann hingezogen ist. In solchen Einzelfällen entscheide der Verantwortliche der Einwohnerkontrolle. Stellten private Organisationen einen Antrag, entscheide der Gemeinderat.

Auch religiöse Organe wenden sich an den Datenschutz. So bei der Aufarbeitung der Geschehnisse in den 1950er-Jahren im Institut Marini: Das Bistum war unsicher, ob es Experten die Liste der noch lebenden ehemaligen Zöglingen geben dürfe. Die Datenschutzbehörde befand, dass es dafür die Zustimmung der Betroffenen brauche. Das Bistum erhielt jedoch die Erlaubnis, einen Zeugenaufruf in den Medien zu lancieren. mir

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