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10 Minuten auf Arbeitszeit für HFR-Personal zum Umziehen

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Die Angestellten des HFR können ihre Umkleidezeit neu an die Arbeitszeit anrechnen lassen. Der Staatsrat hat eine entsprechende Regelung gutgeheissen.

Das neue Reglement für das Personal des Freiburger Spitalnetzes HFR ist die Frucht langwieriger Verhandlungen und eines Kompromisses zwischen den Verantwortlichen und den Gewerkschaften. Es sieht vor, dass die Mitarbeitenden pro Arbeitstag pauschal zehn Minuten für das Umkleiden erhalten. Der Staatsrat hat es kürzlich verabschiedet. Das Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft. 

Wie das HFR und die Gewerkschaft VPOD unabhängig voneinander mitteilen, verbessert dieser Entscheid die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden. Wie Michaela Bubach, Direktorin Personal, erläutert, werden die zehn Minuten automatisch zur gestempelten Arbeitszeit hinzugefügt. Die Regelung betrifft jedoch nur jenes Personal, das sich für die Arbeit vollständig umziehen muss; das Pflegepersonal etwa. «Wir mussten uns zuerst darauf einigen, was wir unter Umkleiden im Sinne des Reglements verstehen», so Bubach. Das alleinige Wechseln einer Bluse könne ja nicht damit gemeint sein. Deshalb haben sich die Sozialpartner auf bestimmte Kategorien des Personals geeinigt, die von der Regelung profitieren. 

Ausgleich in Form von Freizeit

Die Verantwortlichen haben ausgerechnet, dass die neue Regelung mit dem Personalbestand von 2021 gerechnet das HFR 3,1 Millionen Franken kosten würde, wenn es ausbezahlt würde. «Die Idee ist aber, dass unsere Mitarbeitenden diese Zeit ansammeln und dann mit Freizeit kompensieren können», so Bubach, beispielsweise mit einem halben freien Tag.

Die Ausarbeitung des Reglements begann bereits 2019. Im Jahr 2020 lag die Vereinbarung spruchreif auf dem Tisch, sagt Bubach, doch wegen Corona habe sich die Umsetzung verzögert. Deshalb hätten sich die Sozialpartner darauf geeinigt, dass die Regelung schon für das auslaufende Jahr 2021 gelten soll. «Wir sind mit diesem Kompromiss zufrieden und glücklich, dass der Staatsrat ihn noch dieses Jahr validiert hat», fasst Bubach zusammen.

Zufriedene Gewerkschaften

Für die Gewerkschaft VPOD ist die Vereinbarung «ein bedeutender Fortschritt und ein wichtiger Sieg für das Personal». Im Gegenzug zieht der VPOD die rund 100 beim Kantonsgericht eingereichten Beschwerden zurück, die eine Rückwirkung während eines Zeitraums von fünf Jahren gefordert hatten. Der VPOD weist auch darauf hin, dass die neue Regelung beim Personal einer zusätzlichen Ruhezeit von fast einer Woche entspreche. 

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