Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

14’000 Franken ergaunert: Mann wird für Erpressung mit Intimfotos gebüsst 

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Weil er auf Snapchat eine junge Frau erpresst hat, wird ein junger Mann mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft. Er ergaunerte über 14’000 Franken, die er ihr aber im Zuge des Verfahrens zurückzahlte. 

Eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Franken und eine Busse von 400 Franken: Diese Strafe wird einem jungen Mann aus dem Seebezirk auferlegt, weil er über die Handyapp Snapchat eine junge Frau erpresst hat. Das teilt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl mit.

Der junge Mann kontaktierte die Frau im Januar vergangenen Jahres über die App und begann eine Unterhaltung mit ihr. Nach ein paar Tagen erkundigte er sich nach intimen Fotos, die sie ihm auch schickte. Nach Erhalt gab er seine Bankdaten an und forderte die junge Frau auf, Geld auf sein Bankkonto zu überweisen – sonst würde er die intimen Fotos von ihr veröffentlichen. Infolgedessen überwies sie innerhalb von einer Woche einen Betrag von insgesamt 14’850 Franken auf sein Konto. Das erhaltene Geld gab der Beschuldigte für ein Auto aus. 

Im Zuge des Verfahrens entschuldigte sich der Seebezirkler bei der Frau mit einem handschriftlich verfassten Brief. Ausserdem zahlte er ihr den erpressten Betrag im Sinne einer Wiedergutmachung innerhalb von zehn Tagen wieder zurück. Dies wurde bei der Strafzumessung berücksichtigt. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen