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41-Jähriger vor Gericht wegen sexueller Handlungen mit einem Mädchen

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Eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten erhielt ein 41-Jähriger, weil er mit einem 14 Jahre alten Mädchen Geschlechtsverkehr hatte.

«Was passiert ist, kann ich nicht rückgängig machen. Es tut mir leid», sagte der 41-jährige Angeklagte am Mittwoch vor dem Polizeigericht des Seebezirks. Er bereue, dass er im Jahr 2020 dreimal Geschlechtsverkehr hatte mit einem damals 14-jährigen Mädchen aus dem Raum Murten. «Ich hätte reagieren sollen, damit es nicht so weit kommt.»

Gemäss Anklageschrift war der Mann ein Kollege der Familie des Mädchens. Nachdem sie ihm 2020 zum Geburtstag gratuliert hatte, intensivierte sich der Kontakt: «Sie schrieben fast täglich und telefonierten zusammen, wobei man sich Kosenamen gab und schrieb, dass man sich freue, den anderen wiederzusehen.»

Die beiden verabredeten sich beim Mädchen, als sie allein zu Hause war. Dort kam es zu sexuellen Handlungen und ungeschütztem Geschlechtsverkehr. Fast einen Monat später trafen sie sich erneut. Dieses Mal am Domizil des Mannes. Nachdem sie mit ihm einen Berufsschnuppertag verbracht hatte, übernachtete sie bei ihm.

10’000 Franken Genugtuung

Wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Minderjährigen und des Konsums von harter Pornografie – das Mädchen hatte ihm zwei Nacktfotos geschickt – erhielt der Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Zudem muss er dem Mädchen 10’000 Franken Genugtuung und rund 770 Franken Schadenersatz bezahlen. Mit seinem Urteil bestätigte das Polizeigericht die Sanktion, welche die Freiburger Staatsanwaltschaft zuvor festgelegt hatte. Denn es handelte sich um ein abgekürztes Verfahren.

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