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5G-Antenne in Rechthalten: Swisscom wehrt sich gegen Vorwürfe

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Gegen die geplante Umrüstung einer Mobilfunkantenne auf die neuste 5G-Technologie beim Wasserreservoir Rechthalten sind diverse Einsprachen eingegangen. Die Mobilfunkbetreiberin Swisscom reagiert auf die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger.

Angst vor gesundheitlichen Schäden wegen überhöhter Strahlung, undefinierte Grenzwerte und keine Möglichkeit einer objektiven Strahlenmessung: Das waren nur einige der Sorgen, welche diverse Anwohnerinnen und Anwohner in Rechthalten dazu veranlasst hatten, Einspruch gegen den geplanten Umbau der bestehenden Mobilfunkantenne beim Wasserreservoir in Rechthalten auf die neueste 5G-Technologie zu erheben (die FN berichteten).

Die Mobilfunkbetreiberin Swisscom AG betont nun in einer Stellungnahme, dass der Gesundheitsschutz vollumfänglich gewährleistet sei. «Wir halten uns beim Thema an die gesetzlichen Vorgaben und die Beurteilung durch die Wissenschaft und verweisen auf die Aussagen der anerkannten Behörden, wonach der Gesundheitsschutz gewährleistet ist», schreibt sie.

Um dies zu bekräftigen, verweist das Telekommunikationsunternehmen auf einen Bericht der Weltgesundheitsorganisation WHO, der besagt, dass «kein kausaler Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber drahtlosen Technologien und gesundheitlichen Beeinträchtigungen festgestellt werden konnte». Solange die Gesamtexposition unter den internationalen Richtlinien bleibe, seien keine Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit zu erwarten. In der Schweiz seien die Grenzwerte hierfür sogar zehnmal strenger als von der WHO vorgegeben, betont die Swisscom weiter. Diese Grenzwerte würden für alle Technologien gelten, einschliesslich 5G.

Zuverlässige Messbarkeit

Ferner würden die Ergebnisse des Jahresberichts 2022 der Expositionsmessung nichtionisierender Strahlung (NIS) des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zeigen, dass «die Belastung der Bevölkerung durch NIS insgesamt auf einem tiefen Niveau ist». Insbesondere an Orten, an denen sich Menschen üblicherweise aufhalten, liege die Belastung klar unter den Immissionsgrenzwerten. Die Swisscom folgert:

Der gesetzliche Gesundheitsschutz ist damit gewährleistet.

Swisscom AG
Betreiberin der Mobilfunkantenne in Rechthalten

Zudem weist die Swisscom den Vorwurf zurück, dass die neueren Antennen nicht mess- und kontrollierbar seien. «5G kann wie bisherige Mobilfunkgenerationen gemessen und die Einhaltung der Grenzwerte zuverlässig nachgewiesen werden», schreibt die Mobilfunkbetreiberin dazu. Das entsprechende Messvorgehen für 5G sei bereits seit Langem durch das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) festgelegt und veröffentlicht.

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