Der Gemeinderat von Ferenbalm schickt Änderungen der Ortsplanung bis am 6. September in die öffentliche Mitwirkung. Wie den Unterlagen auf der Gemeindewebsite zu entnehmen ist, geht es dabei einerseits um die Ausscheidung von Gewässerräumen. Andererseits kam die Gemeinde zum Schluss, dass sie ihre Nutzungsreserven für Wohn-, Misch- und Kernzonen von 3,5 Hektaren auf 2,76 Hektaren verkleinern kann. Das ist von Belang, weil unter anderem diese Reserven entscheiden, ob eine Gemeinde Bauland einzonen darf. Mit den reduzierten Reserven muss Ferenbalm Einzonungen nicht mehr doppelt, sondern nur noch einfach kompensieren. Das gebe der Gemeinde mehr Handlungsspielraum, schreibt der Gemeinderat. Damit die Kompensationspflicht ganz entfallen würde, müsste die Gemeinde laut Dossier die Reserven noch um mindestens eine Hektare reduzieren.
Die Akten liegen auf der Gemeindeverwaltung auf und stehen auf der Gemeindewebsite (www.ferenbalm.ch) zur Verfügung.
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