Die SVP behauptet, ihre Selbstbestimmungsinitiative schwäche die Menschenrechte nicht. Das ist falsch. Die Initiative würde den Schutz der Grundrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention aushebeln. Das würde bedeuten, dass das Bundesgericht unsere Grundrechte nicht mehr gegen grundrechtswidrige Gesetze schützen könnte. Die Grundrechte in der Bundesverfassung vermögen das nicht aufzufangen, denn das Bundesgericht darf bei Bundesgesetzen nicht überprüfen, ob diese den in der Bundesverfassung enthaltenen Grundrechten entsprechen.
- Ried bei Kerzers
- 24.04.2024
- Paid Post
- 24.04.2024
Die neue Verarbeitungshalle der Betriebsgemeinschaft Seeland Bio bietet nicht nur den Gemüseproduzenten alles, was sie sich wünschen können. Eine grosse Besuchergalerie und ein Hofladen …