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Ein paar Unebenheiten zu viel: Staatsrat repariert das Wahlgesetz

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Theoretisch kann heute fast jede Person im zweiten Wahlgang neu antreten und Staatsratsmitglied werden. Diese und andere Absonderlichkeiten des freiburgischen Wahlrechts will der Staatsrat nun geklärt haben.

Es war kein politisches Erdbeben, was da im Nachgang der Erneuerungswahlen für den Staatsrat im letzten Herbst passierte – aber es hätte eines geben können. Der Wahl drohte kurz die Annullierung. Der Staatsrat will mit der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte eine ganze Reihe von Unklarheiten und Unebenheiten beheben. Er hat sein Projekt laut einer Mitteilung in die Vernehmlassung gegeben; zum zweiten Mal, denn schon im Herbst 2021 wäre eigentlich ein Entwurf vorgelegen.

Fast ein Jekami

Die Erinnerung ist noch präsent: Im ersten Wahlgang traten die Linken geeint an und hätten sich zum Frust der Rechten fast alle Staatsratssitze gesichert, wäre es bei dem ersten Durchgang geblieben. Doch für die zweite Runde verbanden sich die zuvor getrennt marschierenden bürgerlichen Parteien genauso – wenn auch jede Partei noch formell eine eigene Liste vorlegte, mit denselben Namen in unterschiedlichen Reihenfolgen. Damit standen in der zweiten Runde auch bei den Mitte-rechts-Parteien neu jeweils die Kandidaten der Bündnispartner auf der Liste. Diesen zweiten Wahlgang entschied die bürgerliche Allianz für sich. Folgerichtig war der Zorn nun auf der linken Seite gross. Sie kritisierten den Strategiewechsel, mussten aber einsehen, dass das Gesetz diesen nicht explizit verbietet.

Das Kantonsgericht hatte einen Rekurs dazu abgewiesen. Es hatte festgestellt, dass weder gemeinsame Listen mehrerer Parteien gegen das Gesetz verstossen noch solche, die sich zwischen den Wahlgängen wegen neuer Allianzen ändern. Es könne davon ausgegangen werden, so das Gericht, dass die Wähler und Wählerinnen die Personen aus dem ersten Wahlgang kennen, sodass es keine Missverständnisse geben könne. Die Linke hatte daraufhin die Reform des Wahlgesetzes verlangt. Die Vermischung einer Majorzwahl mit Proporzelementen müsse aufhören.

Nicht verboten heisst nicht erlaubt

Für den Vorsteher der Direktion der Institutionen, Staatsrat Didier Castella (FDP), war es an der Zeit, die Holperer im Gesetz zu bereinigen. Denn das Prinzip «Was nicht verboten oder im Gesetz explizit geregelt ist, ist erlaubt» lasse immer Platz für Zweifel und Interpretation offen. Und das sei ein No-Go, so Castella. 

In einer Demokratie ist es wichtig, dass sich alle einig sind, was sie unter Begriffen verstehen, dass sie von demselben ausgehen. 

Ohne Klärung bestimmter Regeln könnten in Zukunft weitere Probleme auftauchen. Dies umso mehr, als die Zahl der Allianzlisten in Zukunft noch steigen dürfte. Natürlich seien die meisten Veränderungen Kleinigkeiten, «aber auch Kleinigkeiten haben einen Wert». Es gehe um die Qualität der Demokratie.

Allianzen ja, Mehrfachkandidaturen nein

Eines vorneweg: Allianzen darf und soll es laut dem Staatsrat auch weiterhin geben. Und diese dürfen sich auch erst für den zweiten Wahlgang finden. Was aber nicht mehr geht, sind die gleichen Personen auf unterschiedlichen Listen. Jede Kandidierende tritt nur für eine einzige Partei an. Der Staatsrat räumt jedoch ein, dass bei der Benennung der Liste der Fantasie keine Grenzen gesetzt seien. So könne eine Allianz durchaus im Namen ersichtlich sein. 

Und: Aktuell bestehe die «eher kuriose» Ausgangslage, dass zwischen den Wahlgängen theoretisch fast jede Person als Ersatz aufgeboten werden könne – ausser jene, die im ersten Wahlgang als überzählig ausgeschieden sind. Der Staatsrat hält einerseits an einer maximalen Anzahl an Kandidierenden fest – für jeden noch nicht vergebenen Sitz zwei Personen. Andererseits sind aber nur noch Personen wählbar, die schon im ersten Wahlgang teilgenommen haben. Es geht ihm darum, dem ersten Wahlgang einen Sinn zu geben, so Castella, dass also die eigentliche Wahl nicht erst im zweiten Wahlgang stattfindet. Auch möchte der Staatsrat aus der Majorzwahl wieder verstärkt eine Persönlichkeitswahl machen, auch wenn sie – eine weitere Freiburger Besonderheit – weiterhin als Listenwahl stattfindet.

Bei Knappheit wird nachgezählt

In einem weiteren Schritt führt der Staatsrat die automatische Nachzählung ein, sobald die Differenz zweier Kandidierenden in einer Majorzwahl weniger als 0,3 Prozent beträgt. Das Ergebnis dieser Nachzählung ist dann gültig. Bisher war bei knappen Resultaten nur eine Neuauszählung möglich, wenn der Verdacht auf Unregelmässigkeiten bestand. Der Ursprung dieser Regelung ist die Ständeratswahl von 2019, als sich Johanna Gapany (FDP) mit nur 138 Stimmen Unterschied gegen Beat Vonlanthen (Mitte) durchsetzte. Ausserdem gab es eine hohe Anzahl ungültiger Stimmen. Im Nachgang gab es viele Diskussionen. 

Neu wird zudem erlaubt, dass in einem Couvert zwei Stimmen für zwei Personen auf zwei Listen für zwei Sitze abgegeben werden. Diese Stimmen wurden bisher als ungültig betrachtet, da in jedem Couvert nur ein Stimmzettel stecken durfte.

Im Rahmen der Reform wird des Weiteren der mündlich verbreitete Begriff der Oberamtfrau offiziell eingeführt. Die Wahlbüros haben die Möglichkeit, brieflich abgegebene Stimmausweise schon auszuwerten, sobald der Brief eintrifft, statt die Schliessung der Urnen abwarten zu müssen. Und die Stimmabgabe im Internet wird eingeführt.

Die Möglichkeit der Ausübung der demokratischen Rechte mit neuen elektronischen Hilfsmitteln soll bei Bedarf rasch und nicht nur versuchsweise umgesetzt werden.

Diese war im ersten Entwurf 2021 noch kein Thema. Doch die Pandemie habe den Staatsrat eines Besseren belehrt, wie dieser schreibt.

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