Seit 2013 können öffentliche Gaststätten im Kanton Freiburg ein Patent B+ beantragen, das es ihnen erlaubt, an Freitag- und Samstagabenden bis 3 Uhr morgens geöffnet zu haben. Dieses System trat an die Stelle der individuellen Gesuche um Verlängerung. Bisher sind 53 solche Patente B+ erteilt worden. Die Gesamtzahl der Nachtlokale ist somit in vier Jahren um 150 Prozent angewachsen. Der Verband Gastro-Freiburg will dieses Phänomen genauer analysieren, hiess es gestern an der Generalversammlung. Allenfalls seien Gesetzesanpassungen vorzunehmen.
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Bericht Seite 5