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Fast 12’000 Franken ergaunert: Betrüger erhält Freiheitsstrafe

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Ein 25-Jähriger hat mit gefälschten Internet-Inseraten Dutzende von Käuferinnen und Käufer um rund 12’000 Franken betrogen. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann wegen Geldwäscherei und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 25-jährigen Glarner wegen Betrugs und Geldwäscherei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Das schreibt die Rechtsinstanz in einem Strafbefehl gegen den in der Stadt Freiburg wohnhaften Mann. Zudem muss der Beschuldigte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft spricht die Haftstrafe unbedingt aus, da der Mann bereits dreimal wegen Vermögensdelikten vorverurteilt ist. Da die bisherigen Strafen den Beschuldigten nicht davon abgehalten hätten, weitere Vermögensdelikte zu begehen, sei die Prognose ungünstig, heisst es im Strafbefehl. «Einzig eine Freiheitsstrafe scheint geeignet zu sein, den Beschuldigten von weiteren Straftaten abzubringen», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Mindestens 40 Opfer

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Mitte März und Anfang Mai 2023 gefälschte Inserate auf seinem eigenen Facebook-Konto sowie auf zwei fiktiven Konten von Frauen geschaltet zu haben. Darin hatte er verschiedene technische Geräte wie Handys und Kopfhörer angeboten. Die Produkte waren alle mit einem Kaufpreis zwischen 75 und 900 Franken gelistet. Die Geschädigten überwiesen dem Mann das Geld jeweils im Vorfeld über Twint, per Bankverbindung oder in Bitcoins. Nach Bezahlung des inserierten Produkts lieferte der Beschuldigte die Ware jedoch nie. Mindestens 40 Personen fielen seiner Masche zum Opfer, 20 reichten Strafanzeige gegen ihn ein. Insgesamt ergaunerte der 25-Jährige so einen Gesamtbetrag von fast 12’000 Franken.

Bankkontoauszüge des Beschuldigten bewiesen, dass er mit dem ergaunerten Geld Überweisungen an den Wettanbieter BET365 nach Gibraltar tätigte. Einige dieser Gelder hob er auch an Geldautomaten in bar ab. Bei vergangenen polizeilichen Befragungen hatte der Beschuldigte angegeben, verschuldet zu sein und seine Miete nicht bezahlen zu können. Auch deswegen sah die Staatsanwaltschaft von einer Geldstrafe ab. 

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