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Kantonsgericht urteilt: Amt für Wald und Natur hat Bewerberin diskriminiert

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Eine Senslerin hat sich über Jahre sechsmal für einen Wildhüterin-Posten beworben, die Stelle jedoch nie erhalten. Das Kantonsgericht hat nun, nach einer Zurückweisung des Bundesgerichts, sein früheres Urteil revidiert und entschieden, dass das Amt für Wald und Natur gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen hat.

Es ist eine Geschichte, die sich seit einigen Jahren hinzieht: Vom Kantonsgericht ging der Fall an das Bundesgericht und wieder zurück an das Kantonsgericht. Nun hat dieses definitiv entschieden: Das Amt für Wald und Natur hat gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen, weil es eine Frau trotz Eignung für die Stelle als Wildhüterin nicht eingestellt hat.

Bei der Klägerin handelt es sich um Yolande Brünisholz. Rund 13 Jahre ist es her, seit sie sich zum ersten Mal als Wildhüterin beim Amt für Wald und Natur beworben hat. Seitdem folgten fünf weitere Bewerbungen, wiederholt hat sie das Amt für Wald und Natur abgewiesen, aus unterschiedlichen Gründen. Die Umstände führten auch zu einer Anfrage an den Staatsrat (die FN berichteten). Brünisholz nahm schliesslich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch und wählte 2020 den Gang vor das Kantonsgericht. Dessen erstes Urteil fiel negativ aus, die Klage wurde nicht gutgeheissen. Brünisholz zog den Fall ans Bundesgericht weiter.

Bundesgericht kommt zu anderem Schluss

Im Oktober 2022 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Yolande Brünisholz gutgeheissen, das Urteil des Kantonsgerichts aufgehoben und den Fall für eine nochmalige Behandlung zurückgewiesen. Gemäss dem Bundesgericht habe das kantonale Gericht willkürlich gehandelt bei der Beurteilung des Sachverhalts (die FN berichteten).

Yolande Brünisholz bei der Arbeit im Wald mit ihrer Hündin.
Archivbild: Charly Rappo

Rund eineinhalb Jahre hat sich nun das Kantonsgericht Zeit genommen, um den Fall neu zu beurteilen. Kürzlich wurde das neu ergangene Urteil veröffentlicht. Das Kantonsgericht heisst darin die Beschwerde der Bewerberin gut, jedoch nur teilweise. Das Amt für Wald und Natur muss ihr eine Entschädigung in der Höhe von zwei Monatslöhnen zahlen.

Der Anwalt der Klägerin, Adrien de Steiger, der sich im Auftrag von Yolande Brünisholz zum Fall äussert, zeigt sich gegenüber den FN erfreut:

Wir sind sehr zufrieden, besonders weil es sehr selten ist, einen Erfolg im Bereich Gleichstellung zu erhalten.

Adrien de Steiger
Anwalt

Die ganze Sache habe aber auch eine Kehrseite: «Emotional war es für Frau Brünisholz sehr schwierig.» Seine Mandantin habe sich während der ersten Verhandlung im Kantonsgericht unbegründete Vorwürfe gegen ihre Person anhören müssen. «Es war fast drei Jahre lang ein energiezehrendes Engagement, bis wir jetzt eine Antwort erhalten haben», sagt de Steiger.

Dass das Kantonsgericht seine Beurteilung im Fall geändert hat, sei keine Überraschung. «Nach der Beurteilung des Bundesgerichts hatte der Kantonsrichter keine andere Wahl», so der Anwalt.

Kampf hat sich gelohnt

Dass das Gericht die Beschwerde nur teilweise gutgeheissen hat, sei auf Kleinigkeiten zurückzuführen, sagt de Steiger. Einerseits vergüte das Gericht nicht den ganzen Teil der Anwaltskosten und andererseits beginne der Tag, an dem die Zinsen für die Entschädigung vergütet werden, erst einige Monate später als von der Verteidigung verlangt.

Yolande Brünisholz hatte sich 2011 zum ersten Mal als Wildhüterin beim Amt für Wald und Natur beworben.
Archivbild: Aldo Ellena

Am Ende werde sich der Traum seiner Mandantin, Wildhüterin zu werden, wahrscheinlich nicht verwirklichen, sagt de Steiger. In dieser Hinsicht habe sie leider verloren. «Aber sie hat den Weg für andere Frauen geebnet, das ist eine gute Sache.» Mittlerweile gibt es im Kanton Freiburg tatsächlich eine erste Wildhüterin: Im November 2023 wurde Virginie Lacotte als Wildhüterin des Seebezirks vereidigt (die FN berichteten). De Steiger sagt:

Ein Auge lacht und ein Auge weint.

Adrien de Steiger
Anwalt

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